Hotelverband Deutschland

Aktualisiertes Merkblatt zum Melderecht

Junge Frau mit Handy in der Hotel Lobby
Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie liegen die Vorteile eines digitalen und möglicherweise sogar kontaktlosen Check-ins auf der Hand. (Foto: © Kittiphan/stock.adobe.com)
Der Hotelverband hat die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht in einem aktualisierten Merkblatt aufbereitet.
Montag, 15.11.2021, 14:04 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie liegen die Vorteile eines digitalen und möglicherweise sogar kontaktlosen Check-ins auf der Hand. „Wir begrüßen die neuen digitalen Lösungen zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten außerordentlich, sie setzen eine buchstäblich jahrzehntelange Forderung des Hotelverbandes um“, freut sich Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.

Hier geht es zum Merkblatt.

(IHA/MK)

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