Staatliche Subventionen

Neue Bewerbungsrunde für Gaststätten-Förderprogramm startet

Tische und Stühle am Wirtshaus
Die bayerische Wirtshauskultur erhalten – das ist das Ziel des Gaststättenmodernisierungsprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. (Foto: © Fotolia/fottoo)
Zum zweiten Mal können demnächst wieder Anträge zur staatlichen Förderung für bayerische Gaststätten gestellt werden. 20 Millionen Euro sind noch im Topf, die Anträge allerdings auf 200 Stück begrenzt.  
Montag, 22.07.2019, 09:51 Uhr, Autor: Kristina Presser

Am 17. Mai 2019 startete das bayerische Gaststättenmodernisierungsprogramm. Insgesamt 30 Millionen Gesamtfördervolumen standen bereit, um Gastronomen und Verpächter bei ihren Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen ihrer gastronomischen Betriebe zu unterstützen. Aktuell sind noch über 20 Millionen Euro an Fördermittel im Topf. Ab 6. August, 10:00 Uhr beginnt daher nun die zweite Bewerbungsphase. Anträge können über das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt werden.

Für die zweite Runde wurde die Verfahrensweise optimiert, wie der DEHOGA Bayern mitteilte. So hat jetzt jeder Bewerber 90 Minuten zum Ausfüllend der Anträge Zeit. Sobald 200 Anträge akzeptiert sind, wird das Bewerbungsportal geschlossen. Diese werden dann geprüft und das Fördervolumen berechnet. Bleiben erneut Gelder übrig, wiederholt sich das Verfahren, bis alle vergeben sind.

Zur Bewerbungsseite, den Bewerbungskriterien und weiteren Informationen zum Förderprogramm gelangen Sie: hier.

Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm will das Staatsministerium gastronomische Betriebe bei ihren Modernisierungsmaßnahmen unterstützen und so dazu beitragen, die Wirtshauskultur in Bayern zu erhalten. Besonders in den ländlichen Regionen, wo sich ein zunehmendes Wirtshaussterben bemerkbar macht.

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