Zoll überprüft 30 Gaststätten auf Schwarzarbeit
Neuer Schlag gegen die Schwarzarbeit: Vergangenes Wochenende stand das Berliner Gaststätten- und Gastronomiegewerbe im Fokus einer großangelegten Razzia seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin. Ganze 136 Beamtinnen und Beamte waren im Einsatz, um stadtweit 30 Betriebe aufzusuchen und die dort angetroffenen 169 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen zu befragen.
18 Strafverfahren, 8 Ordnungswidrigkeiten, 24 Verwarnungsgelder
Noch vor Ort haben die Zöllner elf Strafverfahren gegen Arbeitnehmer wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Gegen sechs Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe und ein Verfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eingeleitet. Weiterhin wurden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Arbeitgeber wegen fehlender Stundenaufzeichnungen eingeleitet. Ein Arbeitgeber beschäftigte einen Ausländer, ohne dass dieser die dafür erforderliche Arbeitserlaubnis besaß.
Gegen insgesamt 24 Arbeitnehmer wurden Verwarnungsgelder ausgesprochen, da sie gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren verstießen. Den durchgeführten Kontrollen schließen sich nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Dabei geht es vor allem darum, zu klären, ob die Anmeldungen zur Sozialversicherung den tatsächlichen Arbeitszeiten entsprechen und ob der Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro gezahlt wird. (ots/TH)