Fehlende Beweismittel

Wirt vor Gericht: Strichlisten der Kellner immer aufbewahren!

Strichliste auf Pappdeckel
Bestellungslisten der Kellner sollten vom Wirt immer aufgehoben werden. (Foto: © djama/fotolia)
Jeder Wirt und jeder Kellner kennt das. Der Abend ist lang und der letzte Tisch sitzt bereits seit Stunden herum und bestellt eine Runde nach der anderen. Da kommen auf dem Bierdeckel oder dem Block des Kellners ganz schnell einige Striche zusammen. Diese sollte man immer aufheben! Zumindest so lange, bis die Rechnung bezahlt ist.
Mittwoch, 30.08.2017, 13:07 Uhr, Autor: Markus Jergler

Wenn alles schief läuft und der Wirt die Strichlisten der Kellner nicht mehr vorlegen kann, bleibt er eventuell auf seinen Kosten sitzen. Zumindest hat so nun ein Gericht in Augsburg entschieden. Dort wurden im Rahmen einer feucht fröhlichen Geburtstagsfeier zahlreiche Schnäpse bestellt. Als der Gast anschließend jedoch die Rechnung von fast 2.000 Euro begleichen sollte, weigerte sich dieser. So viele Schnäpse habe man nicht bestellt. Er bezahlte lediglich einen Teil des vom Wirts geforderten Betrages. Doch der Wirt wollte logischerweise auch die restlichen 430 Euro und verklagte den Gast daraufhin.

Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde die Klage des Gastronomen jedoch abgewiesen, mit folgender Begründung: Der Wirt konnte nicht nachweisen, dass alle Getränke auf der Rechnung auch serviert wurden. Auf Verlangen des Richters konnte der Wirt nur eine zusammengefasste Liste der Bestellungen vorlegen. Diese hatte der Wirt ohne Zeugen angefertigt. Die Strichlisten der Kellner, die den Gast an jenem Abend bedient hatten, waren nicht mehr auffindbar. Diese hätte er jedoch als Beweis vorlegen müssen, um zu bestätigen, dass seine Rechnung richtig ist. (Stiftung Warentest/MJ)

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