Oktoberfest-Zeltvergabe

Wiesn-Wirt scheitert erneut mit Klage gegen Zeltvergabe

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Wiesn-Wirt Alexander Egger ist erneut mit einem Eilantrag gegen die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest gescheitert. (Foto: © München Tourismus Jan Saurer)
Der Wirt Alexander Egger bleibt bei einer Klage gegen die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest erneut erfolglos. Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag ab. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.
Mittwoch, 01.07.2026, 09:12 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Zum zweiten Mal binnen zwei Tagen ist der Münchner Wiesn-Wirt Alexander Egger vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht München wies seinen Eilantrag ab, mit dem er sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn gewendet hatte. 

Festleiter sieht Vergabeverfahren bestätigt 

Das Gericht habe damit erneut bestätigt, dass die Stadt ihr Vergabeverfahren korrekt und rechtmäßig angewendet habe, kommentierte der Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf die Entscheidung. „Die Zulassung zum Oktoberfest erfolgt auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems“, unterstrich er. „Damit besteht für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.“

Wie das Gericht mitteilte, hatte der Wirt und Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH sowie der WE Festzelt GmbH geltend gemacht, dass seine Bewerbung bei mehreren der 13 Bewertungskriterien der Stadt zu niedrig bewertet worden sei, bei seinen Konkurrenten hingegen zu hoch. Unter anderem ging es bei den Auswahlkriterien um den Punkt „Volksfesterfahrung“. 

Gericht: Bewertung der Stadt nicht zu beanstanden 

Die zuständige Kammer sei aber zu dem Schluss gekommen, dass die höhere Bewertung durch die Landeshauptstadt München nicht offensichtlich zu beanstanden sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Egger kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Zudem ist vor dem Verwaltungsgericht noch das Hauptsacheverfahren offen, über das aber absehbar nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht mehr vor dem Oktoberfest entschieden werden wird. 

„Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und werden diese eingehend prüfen, ehe wir über die nächsten Schritte entscheiden“, ließ Egger mitteilen. „Unabhängig vom weiteren Verfahrensgang bleibt unser Ziel, zu einer transparenten, fairen und zugleich der besonderen Tradition der Oidn Wiesn gerecht werdenden Vergabepraxis beizutragen.“

Egger hat von der Stadt bereits erneut den Zuschlag für sein kleines Zelt „Münchner Stubn“ auf dem Oktoberfest bekommen. Medien zufolge sollen das Volkssängerzelt drei Männer bekommen, von denen einer bereits mit einem historischen Geschäft auf der Oidn Wiesn war. Auf der Oidn Wiesn im Südteil der Theresienwiese geht es besonders traditionell zu. 

Egger will auch EU-weite Ausschreibung zweier großer Zelte 

Egger hat ein weiteres Gerichtsverfahren laufen. Er hatte sich außer für das Volkssängerzelt auch für Plätze großer Zelte auf dem Oktoberfest beworben, konnte sich aber hier nicht durchsetzen. Nun will er auf gerichtlichem Weg erreichen, dass sich die Zuteilung zweier großer Oktoberfestzelte nach europäischem Vergaberecht richten muss. Egger hat eine entsprechende Prüfung für das Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Das würde eine EU-weite Ausschreibung der Plätze bedeuten. 

Zudem wollte er per Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht erreichen, dass diese beiden Zelte bis zur Hauptsache-Entscheidung nicht aufgebaut werden dürfen. Damit war er am Vortag gescheitert.

Die Entscheidung, ob die Zelte wirklich nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, steht aus. Sie könnte weit über München hinaus wirken – aber wann sie fällt, ist vollkommen offen.

(dpa/SAKL)

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