Gesetzesbeschluss

Weingesetze-Reform soll Absatzrückgang stoppen

Weinkauf
Durch die Herkunftspyramide soll Verbrauchern die Orientierung beim Weinkauf erleichtert werden. (Foto: © iStockphoto)
Mit der Reform des deutschen Weinrechts werden deutschen Winzern neue Vermarktungsperspektiven eröffnet. Zudem sollen so eine bessere Wertschöpfung und ein wachsender Marktanteil erreicht werden.
Freitag, 27.11.2020, 10:10 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Bundestag hat eine Reform des Weingesetzes verabschiedet, dass im Kern darauf abzielt, den deutschen Weinbau im europäischen und internationalen Wettbewerb besser aufzustellen. Mit dem Beschluss vom Donnerstag, 26. November 2020, wollen die Abgeordneten dem Absatzrückgang beim deutschen Wein entgegenwirken. Den Verbrauchern wird zudem die Orientierung am Weinregal erleichtert. Vor allem bei Qualitätsweinen wird künftig die Herkunft deutlicher als bisher auf dem Etikett erkennbar sein, um die jeweiligen speziellen Eigenarten zu betonen.

Qualitätsweinsystem wird zu System der geografischen Herkunft

Die deutschen Weine müssten für die Verbraucher „verständlicher“ werden, erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Bislang gilt in Deutschland, dass jeder Wein – unabhängig von seiner Herkunft – ein Spitzenerzeugnis sein kann – man spricht vom Prinzip der „Qualität im Glase“. Da jedoch Boden, Klima, Umwelteinflüsse und andere natürliche Gegebenheiten die Weinqualität beeinflussen, ist nicht jede Region dafür geeignet, einen Spitzenwein hervorzubringen. Andere große europäische Weinbaunationen wie Frankreich und Italien tragen dem mit einer Herkunftspyramide bereits lange und mit großem Erfolg Rechnung.

Dieses Prinzip wird nun übernommen: Ganz oben stehen dann Weine aus einzelnen Weinbergslagen, ganz unten stehen Landweine ohne genauere Herkunftsangaben. „Der grobe Rahmen ist jetzt beschlossen“, kommentiert der Präsident des Weinbauverbands Nahe, Thomas Höfer, die neue Reform. „Wir haben uns an der Nahe schon sehr früh auf diese Pyramide vorbereitet.“ In der Arbeit am Gesetz habe Klöckner den Diskussionsprozess mit der Branche gut moderiert, lobte der Winzer die Ministerin. „Es geht um die Klarheit und Wahrheit auf dem Etikett.“

Begrenzung der Neubepflanzung

Flankiert wird diese Reform durch eine stärkere Unterstützung des Marketings. Der staatliche Zuschuss für die Maßnahmen zur Absatzförderung steigt von 1,5 auf 2,0 Millionen Euro pro Jahr.

Um den Markt im Gleichgewicht zu halten, wird darüber hinaus die zulässige Anbaufläche jährlich um 0,3 Prozent erweitert. Das entspricht nach Angaben des Agrarministeriums einem Plus von rund 300 Hektar pro Jahr. Damit wird die seit 2016 geltende Begrenzung von Neuanpflanzungen für Weinreben fortgesetzt. Bisher hatte man mit dieser Regelung hat Deutschland gute Erfahrungen gemacht, an die man anknüpfen will.

Streitpunkt Großanlagen

Für die endgültige Neufassung des Weinrechts mit der für das Frühjahr 2021 angekündigten Weinverordnung müssen noch einige Streitpunkte wie der Umgang mit den sogenannten Großlagen endgültig geklärt werden. Großlagen tragen Bezeichnungen, die wie eine Einzellage aussehen, aber ganz verschiedene Weinberge umfassen. So kommt etwa der Moselwein „Piesporter Michelsberg“ aus 37 Einzellagen in neun Gemeinden. Bei Weinen solcher Großlagen soll nach bisherigen Überlegungen die weiter gefasste Herkunft mit einem vorangestellten Zusatz „Region“ deutlich gemacht werden. Winzergenossenschaften und Weinkellereien sehen in den Großlagen eine wichtige Marke, einzelne Weinbaubetriebe sehen die Großlagen hingegen kritisch.

(dpa/BMEL/NZ)

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