Rechtsratgeber

Wann Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld haben

Einige Geldscheine im Schnee und eine Nikolausmütze
Ist das Weihnachtsgeld tatsächlich immer nur eine freiwillige Zahlung? Nicht unbedingt, sagt Prof. Dr. Simon Fischer. (© jozsitoeroe/Fotolia)
Sonderzahlung, Gratifikation, Weihnachtsgeld – für viele deutsche Arbeitnehmer eine willkommene „Bescherung“. Doch wie wird das Weihnachtsgeld rechtlich geregelt und wer hat tatsächlich Anspruch darauf?
Donnerstag, 13.12.2018, 11:15 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wann haben Arbeitnehmer einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld? Oder wird die willkommene Zuwendung am Jahresende grundsätzlich nur freiwillig gezahlt? Prof. Dr. Simon A. Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule – The Mobile University sorgt nun öffentlich für Aufklärung. Ihm zufolge gäbe es in Deutschland grundsätzlich keinerlei gesetzliche Ansprüche auf Weihnachtsgeld, sofern diese Sondergratifikation nicht etwa bereits im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Allerdings würden viele deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld auszahlen, obwohl es keine festgeschriebene Vereinbarung gibt. (Wohlgemerkt: Diese Regelung gilt für Deutschland. In Österreich haben Arbeitnehmer sehr wohl Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Anm. d. Red.)

Mitarbeitervertrauen kann zum Weihnachtsgeldanspruch führen
Wird wiederholt Weihnachtsgeld gezahlt, werde bei den Arbeitnehmern jedoch ganz allmählich das Vertrauen geschaffen, dass solche Zahlungen auch in den kommenden Jahren erfolgen würden. Dieses Vertrauen halte die Rechtsprechung für „schützenswert“ und wenn das Weihnachtsgeld mehrmals hintereinander ausgezahlt wurde, entstünde schließlich eine sogenannte „betriebliche Übung“. In diesem Falle hätten die Angestellten tatsächlich auch rechtlich einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Prof. Fischer empfiehlt Arbeitnehmern daher: „Sollte nach mehrjähriger Zahlung auf einmal die Zahlung des Weihnachtsgeldes ausbleiben, dann sollte geprüft werden, ob bereits eine betriebliche Übung vorliegt und somit ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.“

Weihnachtsgeldanspruch auch bei vorzeitiger Kündigung
Arbeitgebern gibt Prof. Fischer den Ratschlag: „Wenn das Weihnachtsgeld nirgendwo geregelt ist, es trotzdem zum Beispiel aus Motivationsgründen gezahlt wird, sollte spätestens bei der Auszahlung darauf hingewiesen werden, dass es eine freiwillige Leistung ist, die jedoch nicht bei einer wiederholten Zahlung zu einem Rechtsanspruch führen soll.“ Zudem hätten sogar Mitarbeiter, die noch vor Jahresende aus dem Unternehmen ausscheiden, unter Umständen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. „Hierbei kommt es auf die Motive und die Begründung des Arbeitgebers an. Begründet der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes zum Beispiel mit der guten Leistung der Angestellten, dann erhält das Weihnachtsgeld einen Entgeltcharakter und die ausgeschiedene Person hat Anspruch auf einen Anteil des Weihnachtsgeldes. Daher lohnt es sich immer auf die Begründung zu achten“, erläutert der Rechtsexperte der SRH Fernhochschule abschließend dazu.

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