Rechtssprechung

Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug

Tasse Glühwein, die von Gewürzen und Weihnachtsdeko umgeben ist
Bayerns oberstes Verwaltungsgericht setzt das öffentliche landesweite Alkoholverbot außer Vollzug. (Foto: © Jenny Sturm/stock.adobe.com)
Ein Winter ohne Glühwein im Freien – das könnte nun doch bald anders aussehen. Denn Bayerns oberstes Verwaltungsgericht sieht für ein öffentliches landesweites Alkoholverbot keine Grundlage.
Mittwoch, 20.01.2021, 11:40 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Mannes aus Regensburg statt. Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Lokale Verbote durch die Kommunen weiter möglich

Die Staatsregierung will nun den Kommunen erneut lokale Verbote ermöglichen. Diese sind weiter möglich – sie waren nicht Gegenstand des Verfahrens. „Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen“, teilte die Staatskanzlei der Deutschen Presse-Agentur mit. „Wir werden daher die alte Regelung wieder in Kraft setzen, wonach die Kommunen bestimmte Plätze festlegen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist.“

Viele Städte hatten im vergangenen Jahr vor allem an Hotspots Alkoholverbote erlassen, darunter München, Nürnberg und Bamberg. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte aber schon Anfang September das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den gesamten öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen damals eine Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Stadt hatte danach gezieltere Verbote erlassen, etwa rund um Party-Hotspots wie die Isarauen oder den Gärtnerplatz.

„Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken“

Wie und wo nun wieder Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden kann, hängt davon ab, wie schnell die Kommunen neue Regeln schaffen. Grundsätzlich heißt es in der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Mitte Dezember: „Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.“ Vielerorts gab es seitdem Getränke und kleinere Speisen etwa an Kiosken. Nun wäre auch Alkohol wieder erlaubt – und damit der in der kalten Jahreszeit beliebte Glühwein.

Außervollzugsetzung der 15-Kilometer-Regel abgelehnt

Der Eilantrag des Regensburgers an den Verwaltungsgerichtshof richtete sich nicht nur gegen das Alkoholverbot, sondern auch gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, gegen Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven. Eine Außervollzugsetzung lehnte das Gericht in all diesen Punkten aber ab.

Die Kontaktbeschränkungen seien vom Infektionsschutzgesetz gedeckt und angesichts des aktuellen Geschehens verhältnismäßig. Bei der Schließung von Bibliotheken und Archiven sei offen, ob diese angesichts fehlender Ausnahmen für Bring- und Abholdienste verhältnismäßig sei. Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache überwiege aber das öffentliche Interesse an der Eindämmung der Corona-Pandemie gegenüber dem individuellen Interesse des Antragstellers.

Antrag, die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge außer Vollzug zu setzen, wies der Senat als unzulässig ab – der Antragsteller sei von der Regelung derzeit nicht betroffen, da Regensburg unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liege und die Regel damit nicht gelte. Der Senat traf damit aber ausdrücklich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Regelung. Hierzu sind mehrere weitere Eilanträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Entscheidungen dazu werden in Kürze erwartet.

(dpa/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Eine Gruppe von Leute stoßt in einer Bar mit Bier an
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Schankwirtschaften in Bayern dürfen öffnen

Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag einer Wirtin statt und kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften.
Touristin vor dem Münchener Rathaus auf dem Marienplatz
Urteil
Urteil

Gericht stoppt bayerisches Beherbergungsverbot für Touristen

Bayerns Gastwirte dürfen wieder Gäste aus Risikogebieten in Deutschland empfangen. Den Beschluss traf nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Annabell König  Monja Sayer und Luca Paolo Scimia
Nachwuchsförderung im Gastgewerbe
Nachwuchsförderung im Gastgewerbe

Deutsche Jugendmeisterschaften: Bayern holt Gold

Bei den 44. Deutschen Jugendmeisterschaften der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in Mainz hat Bayern erneut überzeugt. Das Team aus Hotelfachfrau Monja Sayer, Restaurantfachmann Luca Paolo Scimia und Köchin Annabell König holte den Mannschaftssieg. Auch in den Einzelwertungen erzielten die bayerischen Nachwuchskräfte Spitzenplatzierungen.
Ensana Bad Griesbach Pool
Hotelmodernisierung in Niederbayern
Hotelmodernisierung in Niederbayern

Ensana eröffnet erstes Hotel in Deutschland

Mit dem Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach ist die Health-Spa-Marke erstmals in Deutschland vertreten. Nach umfassender Renovierung verfügt das Traditionshaus über 148 modernisierte Zimmer und eine Spa-Landschaft auf 4.500 Quadratmetern. Der medizinische Bereich soll Anfang 2027 folgen.
Portrait Nicolas La Rocca
Schichtwechsel
Schichtwechsel

Nicolas La Rocca verlässt edl.eins

Nach zwei Jahren als Küchenchef verabschiedet sich Nicolas La Rocca zum Jahresende 2026 vom Deggendorfer Gourmetrestaurant. Unter seiner Leitung erhielt das Haus 2025 einen Michelin-Stern, der 2026 bestätigt wurde.
Portrait Jimi Blue Ochsenknecht
Gerichtsverfahren beendet
Gerichtsverfahren beendet

Hotelrechnung: Ochsenknecht muss 34.500 Euro Strafe zahlen

Das Verfahren um eine jahrelang offene Hotelrechnung ist beendet: Das Landesgericht Innsbruck hat Jimi Blue Ochsenknecht wegen schweren Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Politischer Cocktail-Afterwork in Berlin
Steuerdebatte
Steuerdebatte

Politisches Afterwork mit 140 Gästen in Berlin: Verbände warnen vor höheren Alkoholsteuern

Kurz vor den Haushaltsberatungen 2027 warnen DZG, BWSI und DBU beim politischen Cocktail-Afterwork vor der geplanten Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Spirituosen und Sekt. Die Verbände sehen vor allem Bars, Kneipen, Clubs, Handel und Hersteller zusätzlich unter Druck.
Booking.com
Gerichtsurteil
Gerichtsurteil

Booking scheitert vor EU-Gericht mit eTraveli-Übernahme

Hotel, Flug, Taxi – Reisen buchen viele Menschen mit ein paar Klicks online. Das Hotelportal Booking will bei Flugbuchungen noch stärker werden. Das EU-Gericht setzt dem nun Grenzen. Der IHA sieht darin Rückenwind für eine Schadenersatzklage von mehr als 10.000 europäischen Hotels.
Daniela Ziegler, Martin Stürzer, Dr. Thomas Geppert, Christian Scharpf, Sina Hochreiter, Dominik Krause und Christian Schottenhamel
Olympia-Bewerbung
Olympia-Bewerbung

München wirbt mit Gastgebern für Olympia

Großbanner und Olympia-Countdown auf dem Marienplatz: Gemeinsam mit Stadt, Wirtschaft und Gastgebern hat das Bündnis Pro Olympia für Münchens Olympia Bewerbung geworben. Gastgeber und Tourismusvertreter sehen in den Spielen große Chancen für die Stadt und die Branche.