Neues Gerichtsurteil:

„Verbraucher haben Anspruch auf Lebensmittelkontrollberichte!“

Kontrolleuere in einer Großbäckerei
Einen Antrag von Bäckereibetreibern, die Herausgabe an Verbraucher zu verhindern, lehnte dieser tage das Verwaltungsgericht München ab.(© dusanpetkovic1/Fotolia)
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Verbraucher haben ein Recht, Berichte über Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen bei Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben einzusehen. 
Freitag, 12.07.2019, 09:38 Uhr, Autor: Thomas Hack

Erneute Wende im Kampf Gastgewerbe vs. Foodwatch: Verbraucher haben definitiv ein Recht, Berichte über Lebensmittelkontrollen und Beanstandungen bei Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben einzusehen. Das zumindest haben Richter am Verwaltungsgericht München entschieden, wie das Gericht aktuell mitteilte. Der Grund für die Verhandlung: Zwei Verbraucher hatten beim Landratsamt München um die Kontrollberichte zweier Bäckereien gebeten. Den Antrag der Bäckereibetreiber, die Herausgabe zu verhindern, lehnte das Gericht ab. Festgestellte Verstöße fielen nicht unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, hieß es vom Gericht. Gegen das Urteil können die Bäckereien jedoch Beschwerde einlegen.

Immer wieder Justiz gefordert

Hintergrund sind Veröffentlichungen in dem Online-Portal „Topf Secret“, über das Bürger bei Behörden seit Januar Kontrollberichte über ihr Lieblingslokal, Fast-Food-Ketten, Bäckereien und andere Lebensmittelbetriebe anfordern können. Die Herausgabe der Berichte beschäftigt seither wiederholt die Justiz. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang Juni ähnlich entschieden wie die Kollegen in München. Das Verwaltungsgericht Koblenz akzeptierte hingegen die Eilanträge zweier Gastwirte gegen die Herausgabe. Hinter „Topf Secret“ stehen die Verbraucherorganisation Foodwatch und die Transparenzinitiative Frag den Staat. (lby/TH)

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