Verbraucherschutz

Urteil: Booking.com muss Hotelsterne transparenter kennzeichnen

Hotelsterne bei Booking.com
Die niederländische Berufungsinstanz hat bestätigt: Booking.com täuscht Verbraucher mit irreführenden Sterneangaben. (Foto: © DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH)
Sind die auf Booking.com angezeigten Sterne irreführend? Die niederländische Werbekodex-Kommission hat die Darstellung bereits als unlautere Werbung eingestuft. Nun gibt es eine Entscheidung in zweiter Instanz. 
Mittwoch, 08.04.2026, 09:12 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Die niederländische Werbeaufsicht verpflichtet Booking.com, bei Hotelsternen künftig transparenter zu informieren. In zweiter Instanz bestätigte die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC), dass die Plattform Verbraucher irreführt, wenn selbst vergebene Sterne ohne klaren Hinweis dargestellt werden. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, wenn die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden selbst vergeben worden seien. 

Damit wurde eine Entscheidung der Erstinstanz vom 6. November 2025 bestätigt, die auf ein von der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl angestoßenen Verfahren zurückgeht.

„Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung,“ erläutert Christin Neumann, Geschäftsführerin der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

„Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität“

Das CvB legte besonderen Wert auf die Feststellung, dass Hotelsterne für Verbraucher ein wichtiges Orientierungskriterium für die Auswahl der Hotels sind (Tz. 6.9): „Hotelsterne geben einen Hinweis auf Luxus und Ausstattung, der nicht von den Gästen selbst bestimmt wird.“

Booking.com soll daher gemäß der CvB-Entscheidung sowohl in der Desktop-Version als auch in der mobilen Version keine selbst vergebenen Hotelsterne mehr anzeigen, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die Hotels in den Niederlanden die Sterneanzahl möglicherweise selbst festgelegt haben.

„Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen“, ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der europäischen Hotelstars Union. „Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa.“

(Deutsche Hotelklassifizierung/Hotelstars Union/SAKL)

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