„Unvermittelte Gesetzesänderung trifft tausende Wirte hart“
„Die unvermittelte gesetzliche Änderung trifft tausende österreichische Gastronomie-Betriebe hart und verschärft die prekäre Situation, vor allem in den ländlichen Regionen und der Nachtgastronomie. Dennoch müssen wir die parlamentarischen Beschlüsse vorerst zur Kenntnis nehmen“, kommentiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das aktuell vom Nationalrat beschlossene generelle Rauchverbot in der Gastronomie.
Um negative Auswirkungen auf jene Betriebe, die in den letzten eineinhalb Jahren Investitionen im Sinne des Nichtraucherschutzes vorgenommen haben, hintanzuhalten, schlug die ÖVP im Rahmen eines Abänderungsantrags die Zahlung einer Prämie in der Höhe von 50 Prozent der getätigten Ausgaben vor. Außerdem sollten die Betriebe nicht für das Verhalten der Gäste, die vor den Lokalen rauchen, verantwortlich gemacht werden können. Diese Initiativen fanden jedoch keine Mehrheit.
Möglichkeiten für eine Klage werden schon geprüft
Bei der Wirtschaftskammer bereitet man sich daher schon darauf vor, Klagen von Gastronomen vor dem Verfassungsgerichtshof zu unterstützen. „Jetzt müssen wir mal die Nationalratswahlen im Herbst abwarten und welche Linie die neue Regierung dann in dieser Causa einschlägt. Aber wenn die Gastronomen tatsächlich, auf die damalige Gesetzeslage und auf Rechtssicherheit vertrauend, komplett auf ihren getätigten Investitionen sitzen bleiben sollten, dann werden wir Klagen natürlich unterstützen. Wir prüfen die diesbezüglichen Möglichkeiten jetzt schon“, so Mario Pulker gegenüber HOGAPAGE. So sei man etwa in intensiven Gesprächen mit Heinz Pollischansky, der mit seinem neuen Lokal „Falco’s“ in Wien von der Gesetzesänderung besonders betroffen sei.
Kritisch beurteilt Pulker auch die Tatsache, dass es durch rauchende Gäste künftig wohl zu mehr Lärm vor den Lokalen kommen wird, wofür der Wirt verantwortlich gemacht werden kann. Das kann dann sogar eine behördliche Vorverlegung der Sperrstunde nach sich ziehen, um den Anrainerschutz zu gewährleisten. „Nach dieser Gesetzeslage muss sich dann wahrscheinlich jeder Wirt einen Security-Mann vor die Türe stellen“, zeigt Pulker für diese Regelung wenig Verständnis. In diese Kerbe schlägt auch Pulkers Kollege aus der Kärntner Wirtschaftskammer, Fachgruppenobmann Stefan Sternad: „Wir fordern hier eine klare Linie von der Politik: Gastronomen dürfen für das Verhalten ihrer Gäste nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Es darf auch keine Vorverlegung von Sperrstunden oder andere Regelungen geben, die Gastronomiebetriebe betriebswirtschaftlich schädigen könnten.“
Schweden verbietet auch das Rauchen vor einem Lokal
Wohin die Reise beim Thema Rauchen in der Gastronomie geht, sieht man aber aktuell etwa in Schweden. Dort dürfen sich Raucher seit Anfang Juli selbst in den Außenbereichen von Gaststätten keine Zigaretten mehr anzünden. Denn nach einem neuen, für öffentliche Plätze geltenden Tabakgesetz, fallen ab sofort auch öffentliche Bereiche wie Spielplätze, Bushaltestellen und Bahnsteige, aber eben auch die unmittelbare Umgebung von Gaststätten unter das ausgeweitete Rauchverbot.