Genehmigungsfreistellungsverordnung

Tourismuswirtschaft erfreut über Novelle

Eine Eisdiele mit außergewöhnlich angerichtetem Eis in der Waffel
Auch Eissalons brauchen künftig keine Betriebsanlagengenehmigung mehr. (© fotolia.com/eyeQ)
Für österreichische Beherbergungsbetriebe mit maximal 30 Gästebetten entfällt künftig die Betriebsanlagengenehmigung – auch wenn kleine Speisen angeboten werden.
Montag, 09.07.2018, 09:28 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

In Österreich ist für Beherbergungsbetriebe mit bis zu 30 Gästebetten ab sofort keine Betriebsanlagengenehmigung mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Frühstück und kleine Speisen für Übernachtungsgäste angeboten werden. Für Neugründer und auch jene Privatvermieter, die künftig mehr als 10 Betten vermieten möchten, entfällt somit das gesamte Betriebsanlagengenehmigungsverfahren und die damit verbundenen Kosten von rund 2.500 Euro pro Betrieb. Auch für bestehende Betriebsanlagen kommt die Verordnung zur Anwendung.

Neben den Beherbergungsbetrieben zählen künftig auch Eissalons mit und ohne Gastgärten zu den genehmigungsfreien Betriebsanlagen. Ausgenommen von einer Freistellung sind allerdings Betriebe in denen z.B. Schwimmbäder, Saunaanlagen oder Whirlpools betrieben werden, da diese jedenfalls eine Genehmigung benötigen.

„Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung ist Entbürokratisierung mit Augenmaß. Speziell für die vielen Kleinsthotels bis 30 Betten, die vor allem in ländlichen Regionen einen wesentlichen Teil des touristischen Angebots in Österreich ausmachen, ist dies eine Riesenerleichterung,“ zeigt sich Hotellerie-Fachverbandssprecherin Susanne Kraus-Winkler von der Wirtschaftskammer erfreut. (CK)

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