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Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier

Ein Zimmer
Bis zu 10 Jahren Haft drohnen nun Airbnb-Vermietern, die ihre Einnahmen nicht versteuert haben. (© PUTSADA/stock.adobe.com)
Für zahlreiche Apartment-Vermieter, die ihre Wohnungen über Airbnb & Co. vermittelten, wird es jetzt richtig eng. Denn nun drohen bis zu 10 Jahre Haft im Falle einer Steuerhinterziehung.
Donnerstag, 03.09.2020, 13:21 Uhr, Autor: Thomas Hack

Jetzt könnte es für viele Airbnb-Vermieter ziemlich eng werden: Denn wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform vermietet und diese Einnahmen nicht versteuert hat, hat demnächst die Steuerfahndung in der Wohnung. Eine Hamburger Sondereinheit hat gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausgeben muss, teilte die Hamburger Finanzbehörde dieser Tage mit. Diese würden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet und auch an andere Bundesländer weitergereicht. Die Behörden benennen Airbnb nicht offiziell, sondern sprechen von einem „weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“.

„Wichtiger Durchbruch erreicht“

„Dies ist ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg“, ließ Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) dazu verlauten. „Damit ist ein wichtiger Durchbruch zur Aufhellung dieses erheblichen Dunkelfeldes erreicht worden: Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen.“

Bis zu zehn Jahren Haft bei Steuerhinterziehung

Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen sind zu versteuern, soweit sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (9408 Euro für Singles) liegt. Bei einer Steuerhinterziehung sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich, wobei besonders schwere Fälle auch mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Unabhängig von der erteilten Strafe steht die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre an, samt eines Verzugszinses von sechs Prozent. (dpa/TH)

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