Verrückte Forderung

Schadenersatzklage: Wirt soll „Stuhlprobe“ abgeben

Mann mit Gips am Fuß
Müssen Gastwirte in Bayern bald alle täglich an den Stühlen rütteln, um Unfallgefahren auszuschließen? (© georgerudy / fotolia)
Wer hat an diesem Stuhl gesägt? In einem Wirtshaus im oberbayerischen Wolznach verunfallte ein Gast und brach sich dabei das Sprunggelenk. Der Anwalt des Klägers fordert vom Gastronom nun eine „Stuhlprobe“.
Mittwoch, 21.06.2017, 09:38 Uhr, Autor:Felix Lauther

Kurioser Wirtshausunfall im Landkreis Pfaffenhofen. Eigentlich wollte ein Gast im Örtchen Wolznach nur gemütlich ein Schnitzel essen. Dazu kam es aber nicht. Als er sich in einem Wirtshaus auf den Stuhl im Gastraum setzen wollte, brach dieser plötzlich zusammen. Die Folge: Der Gast brach sich das Sprunggelenk. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, hatte die Verleimung der Sitzfläche mit der Leiste, in der wiederum die Stuhlbeine befestigt sind, nachgegeben.

Hohe Schmerzensgeldforderung nach Stuhlbruch
Der betroffene Gastronom sieht sich nun einer Klage auf Schmerzensgeld von 10.000 Euro sowie einer Schadenersatzforderung für die Physiotherapiekosten von 1.500 Euro entgegen. Im Zuge der Zeugenbefragung und weiteren Ermittlungen muss das Gericht klären, wie alt der Stuhl war und warum die Konstruktion nicht mehr gehalten hat, wie der BR.de weiter schreibt.

Der Anwalt des Klägers behauptet, dass den Wirt eine weitreichende Verkehrssicherheit treffe, wozu auch eine „tägliche Stuhl-Probe“ zähle. Nach Auffassung des Rechtsanwaltes müsse ein Wirt täglich prüfen, ob die Bestuhlung im Gastraum keine Konstruktionsmängel aufweise. Dies könne durch ein „Rütteln“ an den betreffenden Möbelstücken erfolgen.

Beklagter Wirt hat gute Chancen
Iris Maria Jandel vertritt den Gastronom in dieser Verhandlung. Ihrer Auffassung nach, sei solch eine „Rüttel-Pflicht“ völlig „praxisfremd“, wie der Bayerische Rundfunk weiter berichtet. Alle Sitzgelegenheiten für die Gäste in der Wolznacher Wirtsstube seien höchstens 20 Jahre alt und entsprächen „voll dem Standard in bayerischen Wirtsstuben“.  Bei der täglichen Reinigung würden die Stühle vom Personal sowieso in die Hand genommen. Laut der Anwältin wies hierbei nichts auf einen Defekt des betroffenen Stuhls hin.

Am 11. Juli will die Richterin ihr Urteil sprechen, das gut für den Beklagten und seine Anwältin ausgehen könnte. Laut Bayerischem Rundfunk ließ die Richterin verlautbaren, dass „keine Wirtschaft in ganz Bayern einen täglichen Rüttel-Test“ praktiziere. (BR.de / FL)

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