Gerichtsverhandlungen

Hammerurteil: Airbnb-Mieter müssen mindestens 180 Tage bleiben

Ein Richterhammer und das Airbnb Logo
Eine Vermietung über Airbnb unter 180 Tage ist für „touristische Zwecke“ nicht erlaubt, entschied nun ein Wiener Bezirksgericht. (© Studio_East/stock.adobe.com/prima91/stock.adobe.com)
Ein Wiener Gericht hat dem Wohnungsvermittler Airbnb einen richtungsweisenden Rückschlag verpasst: Einer Vermieterin wurde es untersagt, ihre Wohnung weniger als 180 Tage zu touristischen Zwecken an Fremde zu vermieten. 
Freitag, 06.12.2019, 10:41 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Wohnungsvermittler Airbnb musste einen herben Rückschlag hinnehmen, wie aktuell der Kurier sowie die Plattform heute.at berichten: Ein Wiener Bezirksgericht hat am Exempel einer Airbnb-Vermieterin entschieden, dass Wohnungen nicht zu touristischen Zwecken weitervermietet werden dürfen, wenn diese weniger als 180 Tage betragen. Die Dame hatte zwei Wohnungen über die Vermittlungsplattform Airbnb angeboten und dafür 35 bzw. 39 Euro pro Nacht verdient. Die Folge: Beide Wohnungen waren stark von Fremden frequentiert und es herrschte ein ständiges Kommen und Gehen. Ein Nachbar fühlte sich durch die Umstände gestört und zog vor Gericht, als seine Mahnungen an die Vermieterin ignoriert wurden…

„Beherbergungsleistung“ statt „Vermietung“

„Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits damit auseinander gesetzt, dass eine Vermietung bis 30 Tage zu touristischen Zwecken unzulässig ist. Für uns war aber wesentlich, ob längerfristige Vermietungen wie etwa zwei bis sechs Monate zulässig sind“, hat Gerold Beneder, der Anwalt des Nachbarn, laut Kurier dazu verlauten lassen. Der Richter urteilte letztendlich, dass die Dame „Beherbergungsleistungen“ angeboten hatte, was für ihn wesentlich mehr sei als eine Vermietung. Dass unentwegt fremde Personen im Haus waren, hätte den Hausfrieden der anderen Bewohner gestört. Laut Kurier habe sich Airbnb bisher noch nicht zu diesem Urteil geäußert. (kurier.at/TH)

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