Rauchverbot

Rauchen in Vereinslokalen erlaubt

Bärtiger Mann beim Rauchen einer Shisha, im Hintergrund ein Kaminfeuer
Die Umwandlung in ein Vereinslokal, ohne Zutritt von Kindern und ohne Ausschank von Speisen und Getränken, könnte für viele Shisha-Bars ein letzter Rettungsanker sein. (© Fxquadro/Stock.adobe.com)
Für die österreichischen Shisha-Bars gibt es vielleicht doch noch Hoffnung: Wenn sie zur Gänze in Vereinslokale umgewandelt werden, darf dort nach Auskunft des Wiener Marktamtes weitergeraucht werden.
Freitag, 13.12.2019, 10:15 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Seit Inkrafttreten des generellen Rauchverbotes in Österreichs Gastronomie stehen die bundesweit etwa 500 Shisha-Bars vor den Ruin. Umsatzrückgänge von rund 95 Prozent steht auf Dauer kein Betrieb durch. Doch jetzt könnte es Hoffnung geben, wie aus einem Bericht des ORF hervorgeht: Wenn nämlich das gesamte Lokal in ein Vereinslokal umgewandelt werde, sei das Rauchen doch gestattet. Teile eines Gastronomiebetriebs zum Vereinslokal für Shisha-Raucher zur erklären, sei aber nicht zulässig, erläutert der Wiener Marktamtsprecher Alexander Hengl. Auch ein Vereinslokal in Untermiete eines Gastronomiebetriebs gehe nicht, weil es sich trotzdem um dieselbe Betriebsstätte handle: „Das ist eindeutig eine Umgehung.“

Kein Verkauf von Speisen und Getränken

Wenn aber das gesamte Lokal in einen Dampfclub umgewandelt wird und an die Mitglieder weder Speisen noch Getränke verkauft werden, darf weiter geraucht werden: „Wenn ein Geschäftslokal gemietet wird, in dem nur Zigarren, Shishas und Zigaretten geraucht werden, dann ist das natürlich möglich – nur im einem Gastrolokal nicht.“ In einem solchen Shisha-Vereinslokal dürften aber keine Kinder aufhalten, auch Veranstaltungen mit Schulbezug seien nicht erlaubt, so Hengl im ORF. Man müsse das von Fall zu Fall bewerten.

Seit Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie am 1. November führte das Marktamt in Wien 3.981 Kontrollen durch. In 67 Fällen habe man Anzeige erstattet, so Hengl, weil entweder drinnen oder in Zelten geraucht worden sei. Die Art der Betriebe sei dabei „komplett durchwachsen“, von Bowlinglokalen über Nachtclubs bis hin zu Heurigen und Shisha-Bars. (ORF/CK)

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