Urteil: Fake-Hotelrezensionen sind illegal
In einem Urteil mit Signalcharakter hat das Münchner Landgericht gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mit der Entscheidung einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen erfundene Bewertungen statt, die die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing an mehrere Hoteliers verkauft hatte. Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden. Fivestar muss außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines so genannten Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.
Eine Fake-Bewertung für 19,40 Euro
Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. „Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops“, wirbt Fivestar auf der eigenen Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale kaufen – im Paket billiger. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass Spitzenbewertungen verkauft werden, hat diesen Hinweis aber mittlerweile gestrichen.
Freie Mitarbeiter als „Faker“ angeheuert
Die Geschäftspraxis von Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen, die bei Fake-Rezensionen im Internet auf automatisierte Verfahren setzen. „Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90 Prozent der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert“, sagte ein Amazon-Sprecher. „Wir arbeiten mit Prüfteams und automatisierten Systemen, um unechten Rezensionen vorzubeugen, sie aufzuspüren und Maßnahmen gegen die Betreiber dieses Missbrauchs zu ergreifen.“ Fivestar nutzt dagegen keine Computerautomaten, sondern heuert freie Mitarbeiter an. Im speziellen Münchner Fall verbietet das Urteil des Landgerichts Fivestar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen – verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, „die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben“, wie der Vorsitzende Richter Gawinski formulierte. (dpa/TH)