Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt
Wie vom Hotelverband Deutschland (IHA) gefordert, wurden die Einzelleistungen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts herausgestrichen. Zusätzlich enthält der überarbeitete Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen und anderweitigen touristischen Dienstleistungen keine Pauschalreise darstellt, wenn diese Dienstleistungen im Gesamtpreis unter der Marke von 25 Prozent bleiben. Tagesreisen, die einen Gesamtwert von mehr als 75 Euro aufweisen, werden in Zukunft aus rechtlicher Sicht ebenfalls nicht mehr als Pauschalreise gewertet. Als letzte Änderung wurde beschlossen, dass der Bußgeldrahmen bei einer fehlenden Absicherung von Kundengeldern nicht mehr pauschal um das Sechsfache erhöht wird, sondern bei 5.000 Euro verbleibt.
„Der nun verabschiedete Entwurf zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht sattelt auf die Brüsseler Vorgaben nicht mehr oben drauf und ist nun deutlich praxistauglicher geworden. Mit der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht hat das BMJV auf die massive Kritik der IHA reagiert. Mit der sich nun abzeichnenden Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht wird die mittelständisch geprägte Hotellerie in Deutschland leben können“, sagte Otto Linder, Vorsitzender der IHA. (Quelle: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.)