Nachtlokale wollen Ausnahme
Dieser Tage hat sich eine Initiative von rund 800 österreichischen Gastronomen – hauptsächlich aus der Nachtgastronomie – der Öffentlichkeit präsentiert, die das ab November geltende Rauchverbot in allen Gastrobetrieben Österreichs mittels Individualantrags vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen und eine Ausnahmeregelung erwirken wollen. Ihr Argument: Sie sehen das vom Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot verletzt, das neue Gesetz stelle eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Nachtclubs und normalen Restaurants dar.
Ein gewöhnlicher Restaurantbesuch falle bei Weitem nicht so ausgedehnt und zu so später Stunde aus wie ein Besuch in einem Nachtclub, meinte der die Unternehmer vertretende Rechtsanwalt Florian Berl. „Gäste von Nachtclubs werden durch das Rauchverbot automatisch gezwungen, vor das Lokal zu gehen und dort zu rauchen. Daraus resultiert Lärm- und Rauchbelästigung für die Anrainer“, sagte Berl. Deswegen schlossen sich auch einzelne Anrainer dem Antrag an, wie der ORF aktuell berichtete.
Anzeigenflut befürchtet
Eine Anzeigenflut wäre für die Betreiber programmiert, da das Verhalten der Gäste ihnen zuzurechnen sei. Mögliche Konsequenzen wären nachträgliche Auflagen und frühere Sperrstunden, welche im Extremfall die Existenz der Betriebe gefährden könnten. Auch wären durch das Gastronomierauchverbot die Grundrechte auf Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Unternehmer sowie der Vertrauensschutz auf die Rechtslage verletzt.
„Anrainer sind bei dieser Gesetzgebung zur Gänze übergangen worden“, sagte Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative, laut ORF. Er empfahl den Gesetzgebern einen Blick über die Ländergrenzen. Denn dieser zeige, dass ein derartiges Verbot nicht funktionieren würde. So hätten 13 der 16 deutschen Bundesländer nach einer Anrainerbeschwerdeflut Ausnahmen vom Gesetz für die Nachtgastronomie beschlossen. (ORF/CK)