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Münchner Streit mit Airbnb geht in nächste Instanz

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Airbnb hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München beantragt, welcher der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun zugestimmt hat. (© picture alliance / NurPhoto/Animaflora PicsStock/Fotolia/Montage:Thomas Hack)
Letztes Jahr hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb die Daten von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt Berufung gegen die Entscheidung zugelassen.
Mittwoch, 28.08.2019, 13:02 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Streit zwischen Airbnb und der Stadt München um die Herausgabe personenbezogener Daten wegen illegal genutzter Ferienwohnungen geht in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Berufung von Airbnb gegen eine Entscheidung aus dem Dezember 2018 zugelassen, wie dieser Tage bekannt wurde. Damals hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb der Stadt die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben müsse. Die Online-Vermittlungsplattform hatte Berufung beantragt, der die nächsthöhere Instanz – der VGH Bayern – nun zugestimmt hat.

„Die Stadt München begehre Auskunft ins Blaue hinein!“

Das Gericht begründete die Zulassung mit dem „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“. Der Gesetzgeber beschränke die Übermittlung personenbezogener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt München begehre aber Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts und damit letztlich „ins Blaue hinein“, wie es in der Begründung des VGH heißt. Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten in München als zweckentfremdet – die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt hatten Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb angefordert, die zweckentfremdet wurden. Die US-amerikanische Plattform hatte dagegen geklagt. (lby/TH)

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