Strafen bis zu 10.000 € möglich

Missachtung des Rauchverbotes wird teuer

Mann sitzt mit Zigarette und einem Glas Bier in einem Lokal
Wer am 1. November um 00:01 Uhr noch einen Aschenbecher im Lokal stehen hat, riskiert hohe Strafen. (© fotolia.com)
Am 1. November um null Uhr müssen in Österreichs Gastronomie die letzten Zigaretten ausgedämpft werden. Die Strafen bei Zuwiderhandeln können empfindlich sein.
Dienstag, 29.10.2019, 09:34 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Nur noch kurz ist die Schonfrist für Österreichs Wirte, die innerhalb ihre vier Wände bis jetzt einen Raucherbereich angeboten haben. Denn am 1. November um null Uhr tritt das absolute Rauchverbot in Kraft, das auch Shishabars ihrer Existenzgrundlage berauben wird.

Auf zugedrückte Augen seitens der Behörden oder gar eine offizielle Übergangsregelung sollte man dabei nicht hoffen. Je nach Bundesland wird das Rauchverbot allerdings unterschiedlich exekutiert werden. Während die Bezirkshauptmannschaft in Vorarlberg etwa erklärt hat, nur nach Anzeigen tätig zu werden und die Einhaltung des Verbotes nicht von sich aus kontrollieren zu wollen und man in Tirol anfangs gar nur aufklären und ermahnen möchte, hat das zuständige Marktamt in Wien eine Aktion scharf angekündigt. Kolportiert – wenn auch nicht offiziell bestätigt – wurde die Zahl von 80 Kontrolloren, die bereits in der ersten Nacht tätig werden sollen.

Korrekte Kennzeichnungen nicht vergessen

Und das Missachten des neuen Gesetzes kann empfindlich teuer werden: Offizielle Untergrenze bei der Strafhöhe gibt es österreichweit keine einheitliche, die Mindeststrafe ist demnach Ländersache. In Wien hat die zuständige SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima etwa schon Mindeststrafen von 800 Euro angekündigt. Einheitlich ist im Gesetz nur die Höchststrafe von 10.000 Euro im (mehrfachen) Wiederholungsfall geregelt. Nicht übersehen sollten Wirte dabei auch die korrekte Kennzeichnung ihres Lokals. Das Rauchverbot ist in allen Räumen durch entsprechende Hinweise oder Piktogramme zu kennzeichnen. Falsche (etwa alte Rauchen-erlaubt-Schilder) oder fehlende Kennzeichnungen können ebenfalls bis zu 10.000 Euro kosten.

Aber selbst wer all das beachtet, ist noch nicht aus dem Schneider. Denn wenn sich Anrainer durch den Lärm von vor dem Lokal rauchenden Gästen belästigt fühlen, kann ebenfalls der Wirt zur Verantwortung gezogen werden. Neben einer behördlichen Vorverlegung der Sperrstunde sind dann sogar zivilrechtliche Ansprüche der Anrainer gegen den Gastronomen möglich.

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