Rechtsstreit

München will Bettensteuer einklagen

Eine Frau macht das Bett in einem Hotelzimmer.
Das ewige Ringen um die Bettensteuer geht in die nächste Runde. (Foto: © pressmaster/stock.adobe.com)
Eigentlich sollte sie schon längst vom Tisch sein. Doch die Stadt München bleibt hartnäckig. Sie möchte die Bettensteuer unbedingt einführen. Jetzt will sie vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen das Verbot einreichen. 
Mittwoch, 16.08.2023, 14:39 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Das Ringen um die Bettensteuer in München geht in die nächste Runde. Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Übernachtungssteuer zu erheben.

Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entscheiden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

Bamberg und Günzburg hätten sich der Klage angeschlossen, teilte die Landeshauptstadt am Mittwoch mit.

Hintergrund zur Bayerischen Bettenstensteuer

München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.

„Verbot der Bettensteuer ist schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung!“

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: „Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.“

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten, eine Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Corona-Pandemie und in Zeiten hoher Inflation.

Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das Verbot der Steuer kritisiert. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: „Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür.“

(dpa/THWA)

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