Schutzkonzept steht fest

Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden

Kellner trägt Teller aus der Küche
Ab 11. Mai werden in der Schweiz die Gäste wieder ungeduldig auf ihre Teller warten. (© www.MarkUmbrella.com/fotolia.com)
Ab 11. Mai 2020 dürfen gastronomische Betriebe in der Schweiz unter speziellen Auflagen wieder öffnen: Das Branchen-Schutzkonzept unter Covid-19 liegt nun vor.
Mittwoch, 06.05.2020, 12:21 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Ab sofort steht den gastgewerblichen Betrieben in der Schweiz das Schutzkonzept unter Covid-19 zur Verfügung. Das Schutzkonzept gilt für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ausgearbeitet worden. Es regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag.

Die Wiedereröffnung ab dem 11. Mai 2020 lässt den limitierten Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen zu. Zu den weiteren strengen Auflagen gehören Maßnahmen nach behördlichen Vorgaben zum Schutz von Mitarbeitenden und Gästen, basierend auf den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Das Covid-19-Schutzkonzept für das Gastgewerbe ist ab sofort in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die großen Branchenverbände machen es auf ihren Webseiten öffentlich zugänglich. Die Sozialpartner sind angehört worden. Der Bundesrat wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen. Hier sind die wichtigsten Auszüge daraus:

Keine Stehplätze erlaubt

  • An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie.
  • Die Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
  • Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.
  • Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
  • Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
  • Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich „Schulter-zu-Schulter“ ein Abstand von 2 Metern und nach hinten „Rücken-zu-Rücken“ einen 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
  • Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmaßnahmen möglichst minimal exponiert wird.
  • Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht.

Branchenverbände bietet Unterstützung an

Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Maßnahmen beschließen. Bei Fragen der Umsetzung können sich die Betriebe auch an die Branchenverbände wenden. Die Möglichkeiten reichen von telefonischer Beratung über Informationen und Flyers mit Piktogrammen bis hin zum Angebot von Webinars.

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Gutachten
Gutachten

Schweizer Versicherungen müssen wegen Corona zahlen

Epidemieversicherungen müssen für die durch das Coronavirus verursachten Schäden aufkommen. Zu diesem Schluss gelangt ein Rechtsgutachten, einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
FRanken-Münzen vor Schweizer Wappen
Coronavirus
Coronavirus

Epidemie-Versicherungen müssen zahlen

In der Schweiz weigern sich derzeit einige große Versicherer, Gastronomiebetriebe zu entschädigen. Zu Unrecht, ist man beim Branchenverband GastroSuisse überzeugt.
Casimir Platzer
GastroSuisse
GastroSuisse

„Wir lehnen sowohl einen Lockdown als auch 2G+ ab“

Der Schweizer Bundesrat ließ kurz vor Jahreswechsel verlauten, dass er jederzeit weitere Verschärfungen beschließen könne. Der Branchenverband GastroSuisse hat dazu eine eindeutige Meinung und hält Teilschließung des Gastgewerbes überhaupt für sinnlos.
Restaurant mit leeren Tischen
Konkurswelle droht
Konkurswelle droht

Schweizer Gastronomie schlägt Alarm

Die erneuten gesetzlichen Verschärfungen im Kampf gegen Corona stellen das Schweizer Gastgewerbe an den Rand des Untergangs. Ein zweiter Lockdown wäre für die Branche verheerend.
Ein Gericht
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Düsseldorfs Wirte wollen gegen Sperrstunde klagen

Immer mehr Gastronomen wehren sich gegen die Entscheidungen der Regierungen, was Sperrstunden anbelangt. Nun wollen Düsseldorfer Wirte vor Gericht ziehen.
Ein Kellner im Restaurant
Bilanz
Bilanz

„Corona-Regeln von Gästen akzeptiert“

Mehr als 90 Prozent aller Restaurantgäste haben Verständnis für die Corona-Regeln in den Lokalen. Dies macht eine aktuelle Umfrage des Dehoga deutlich.
Gäste in einem Restaurant
Rechtsratgeber
Rechtsratgeber

Was bei der Datenerfassung von Gästen zu beachten gilt

Die Gäste sind genervt, die Gastronomen überfordert, die Datenschützer alarmiert. Was müssen Gastwirte bei der Gästedatenerfassung wirklich beachten?