Rechtslage

Klage gegen Teil-Lockdown verschoben

Ein Richter in einem Gericht
Der Dehoga empfiehlt Gastgebern, vor neuen Lockdown-Klagen zunächst die Entschädigungs- und Förderungsangebote des Bundes zu prüfen.(©BillionPhotos.com/stock.adobe.com)
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz rät dem Gastgewerbe, hinsichtlich Lockdown-Klagen zunächst die Entschädigungsangebote des Bundes zu prüfen.
Montag, 02.11.2020, 14:14 Uhr, Autor: Thomas Hack

Seitens des Dehoga Rheinland-Pfalz ist bisher noch keine Klage gegen die verhängten Beschränkungen des Gastgewerbes eingereicht worden. „Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben zunächst abzuwarten, wie hoch die Entschädigungen sind und wie Förderkriterien des Bundes konkret aussehen werden“, ließ Dehoga-Landespräsident Gereon Haumann dieser Tage dazu verlauten. „Jeder Unternehmer muss dann einzeln und alleinverantwortlich entscheiden, ob er dagegen klagt oder nicht.“

Klagende Betriebe werden vom Dehoga unterstützt

Die Gastronomiebetriebe sind derzeitig höchst verärgert über die erneuten Beschränkungen, zumal die Branche in den vergangenen Monaten enorm viel investiert habe, um die Corona-Auflagen zu erfüllen. Sollten sich einzelne Unternehmen zu einer Klage entschließen, würden sie von dem Verband selbstverständlich unterstützt, erklärte Haumann dazu. Derzeit sei es aber besser abzuwarten, bis der Bund alle Details über die in Aussicht gestellten Entschädigungen bekannt gebe.

„Schmerzlich für die Hoteliers“

Das seit Montag geltende Beherbergungsverbot für touristische Aufenthalte habe vergangenen Sonntag zu zahlreichen verfrühten Abreisen von Gästen geführt. „Das war schmerzlich für die Hoteliers, weil die Betten belegt waren und noch diese Wochen belegt gewesen wären“, so Haumann dazu. (lrs/TH)

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