Klage gegen Niedersachsen: Kaum Chancen für Gastwirt
Keine große Chance vor Gericht: Die Klage eines Gastronomen gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung wegen der corona-bedingten Schließung seines Restaurants wird wohl aller Voraussicht nach abgewiesen. Der Vorsitzende Richter machte am vergangenen Freitag in der mündlichen Verhandlung im Landgericht Hannover deutlich, dass der Gesetzgeber keine Entschädigung für Gastronomen im Infektionsschutzgesetz vorgesehen habe. Sofern der Bundestag dies gewollt hätte, hätte er es spätestens Ende März noch tun können, als Verdienstausfallregelungen für Eltern getroffen wurden, die aufgrund der Schul- und Kitaschließungen ihre Kinder zu Hause betreuen mussten.
Zwar sagte der Richter zu dem Kläger Gerrit Schweer: „Wir alle haben Verständnis für Ihre Situation“, betonte jedoch gleichzeitig, dass er damit rechnen müsse, vor dem Landgericht keinen „grandiosen Sieg“ einzufahren. Schweer, der am Steinhuder Meer das Fischrestaurant „Schweers-Harms-Fischerhus“ betreibt, zeigte sich sichtlich betroffen: „Ich bin ernüchtert und enttäuscht“, sagte er nach der Verhandlung. Das Urteil in dem Zivilprozess soll am 9. Juli verkündet werden.
(dpa/lni/KP)