Keine „Hygiene-Ampel“: Gericht stoppt Modellversuch in Nordrhein-Westfalen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage von neuen Gastronomen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland stattgegeben und somit den Testlauf für die landesweit geplante Einführung der „Hygiene-Ampel“ gestoppt. Die Begründung der Richter: Nach vorliegender Rechtsgrundlage dürfen die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen nicht pauschal weitergegeben werden. Eine einfache Darstellung des Hygiene-Punktesystems für gastronomische Betriebe wie Restaurants, Bars, Cafés und Bäckereien schaffe keine Transparenz, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Datenübermittlung von Namen und Adresse des Gastronomie-Betriebs sei rechtlich nicht begründbar. Das Pilotprojekt des Verbraucherschutzministeriums in Nordrhein-Westfalen liegt somit erst einmal auf Eis, wie der Westdeutsche Rundfunk am Abend des Gerichtsentscheids am 12. Dezember berichtet.
„Rabenschwarzer Tag für die Verbraucher“
Das Urteil in Münster ist ein herbe Niederlage für die rot-grüne Regierung im Düsseldorfer Landtag. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Bündnis 90 Die Grünen) spricht im Interview mit dem WDR 5 von einem „rabenschwarzen Tag für den Verbraucherschutz“. Wären die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure in den Pilotgemeinden Duisburg und Bielefeld veröffentlicht worden, hätte dies „zu einer Verbesserung der Hygiene-Situation“ geführt, so Remmel weiter.
Schwarzer Tag f #Verbraucherschutz: OVG Münster kassiert Auskunftsrecht v Verbraucher/innen b HygieneAmpel. Statement v @Minister_Remmel (ma pic.twitter.com/qs60bJ8E5P
— Johannes Remmel (@Minister_Remmel) 12. Dezember 2016
Hygiene-Ampel in der Gastronomie
Alle lebensmittelverabeitenden Betriebe, die unter die Kontrollaufsicht der Behörde für Lebensmittelsicherheit fallen, wären von der Neuregelung betroffen. Die rot-grüne Landesregierung in NRW will das Transparenzsystem ab 2019 verpflichtend einführen. Wer als Gastronom sich an alle Hygiene-Vorschriften hält und das Hygienemanagement vorbildlich dokumentiert erhalte nach Willen der Verbraucherschützer von den Lebensmittelkontrolleuren einen grünen Ampelpunkt. Gelb soll den Verbraucher darauf hinweisen, dass der Gastro-Betrieb nicht alle Hygienevorschriften erfüllt – ein roter Ampelpunkt warnt vor großen Verletzungen im Bereich der Hygiene. In Ländern wie Dänemark ist die Hygiene-Ampel in Form von grünen, gelben und roten Smileys bereits Pflicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht sich vehement gegen ein solches Transparenzsystem aus. (WDR / fl)