Urteil

Kein Systemversagen bei Wirte-Besteuerung

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Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines schwäbischen Gastronomen und Rechtsanwalts zurückgewiesen, der eine Pflicht für fälschungssichere Kassen durchsetzen wollte. (Foto: © BillionPhotos.com/stock.adobe.com)
Für Steuerrechtler ist ein Wirtshaus ein „bargeldintensiver Betrieb“ – und Gastronomen mit analoger Kasse können Einnahmen ohne große Mühe vor dem Fiskus verstecken. Beklagenswert, aber nicht verfassungswidrig, urteilt der Bundesfinanzhof.
Freitag, 17.12.2021, 11:24 Uhr, Autor: Martina Kalus

Auf Deutschlands Wirte kommt im Kampf der Finanzbehörden gegen Steuerhinterziehung vorerst keine Pflicht zur Einführung manipulationssicherer Kassen zu. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Klage eines schwäbischen Gastronomen und Rechtsanwalts zurückgewiesen, der eine Pflicht für fälschungssichere Kassen durchsetzen wollte. Der Kläger  wirft Staat und Steuerbehörden vor, in der Gastronomie „massenhafte Steuerhinterziehung“ zu tolerieren.

Ungleichbehandlung?

Der auf das Steuerrecht spezialisierte Anwalt argumentiert, dass die fehlende gesetzliche Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Kasse zur verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Wirte führe: Gastronomen mit manipulationssicheren Kassen können ihre Einnahmen kaum vor dem Finanzamt verstecken – anders als Wirte, die altmodische analoge Kassen haben oder die Einnahmen in der Schublade aufbewahren.

Dass es Wirte gibt, die ihre Einnahmen verschleiern, bezweifelt unter Steuerfachleuten niemand. Dementsprechend stellte der vierte Senat des BFH in seinem Urteil zwar fest, dass es Mängel bei der Besteuerung der Gastronomie gibt. Doch sind diese laut Urteil nicht so gravierend, dass die Besteuerung deswegen verfassungswidrig wäre. „Auch für Betreiber einer offenen Ladenkasse bestand ein Entdeckungsrisiko bei Manipulationen“, heißt es in der Mitteilung des höchsten deutschen Finanzgerichts. Die Kläger müssen in Steuerprozessen immer den Steuerbescheid eines bestimmten Jahres anfechten, Baldaufs Klage bezog sich auf das Jahr 2015.

Die Senatsvorsitzende Monika Jachmann-Michel hatte schon in der mündlichen Verhandlung im September Zweifel an der Einschätzung erkennen lassen, dass die Behörden Steuerhinterziehung systematisch tolerieren oder erleichtern: „Wir haben keinerlei Vorgaben für die Finanzverwaltung, in denen steht, ihr dürft nicht prüfen.“

Große Mängel bei der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe hatte aber nicht nur der Wirt vom Bodensee beklagt, sondern auch die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG). Darunter fallen die Gastronomie ebenso wie der Einzelhandel oder Spielhallen. Das Bundesfinanzministerium – noch unter Regie des heutigen Kanzlers Olaf Scholz (SPD) – hatte widersprochen.

Ankündigung im Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwar die Bekämpfung des Steuerbetrugs mit „größtmöglicher Konsequenz“ angekündigt, und will dabei auch „neue Technologien“ einsetzen. Zu Ladenkassen findet sich dort aber nichts Konkretes.

(dpa/MK)

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