Bestpreisklausel

IHA unterstützt Sammelklage gegen Booking.com

Klageschrift und Gesetzbuch
2.000 Betriebe verklagen Booking.com auf Schadensersatz. Unterstützt wird die Sammelklage durch die IHA. (Foto: © eccolo/stock.adobe.com)
Booking.com hat über zehn Jahre Bestpreisklauseln angewandt, durch welche Hotels Zimmer auf keinem anderen Vertriebsweg günstiger anbieten durften. Nun unterstützt die IHA 2.000 betroffene Betriebe bei einer Schadensersatzklage gegen die Buchungsplattform.
Mittwoch, 31.03.2021, 10:20 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Seit spätestens 2004 hat Booking.com Bestpreisklauseln angewandt, mit denen das Buchungsportal den angeschlossenen Hotels untersagte, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten. Mit diesen Klauseln schirmte Booking.com sein Geschäftsmodell kartellrechtswidrig gegen jeglichen Wettbewerb ab, was es dem Unternehmen letztlich erlaubte, Buchungsprovisionen von bis zu 50 Prozent des Übernachtungspreises von den Hoteliers zu kassieren. Die Hoteliers wurden durch die Bestpreisklauseln übervorteilt und geschädigt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt nun rund 2.000 Hotels, die sich seiner „daBeisein“-Initiative angeschlossen haben, ihren Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich durchzusetzen. „Nach mehrmonatigen, eigentlich konstruktiv verlaufenden Vergleichsverhandlungen hat Booking.com Ende Oktober vergangenen Jahres überraschend den Verhandlungstisch verlassen und willkürlich 66 an der Initiative teilnehmende Hotels vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam auf ‚negative Feststellung seiner Haftung‘ verklagt. Damit blieb den übrigen 2.000 Hotels keine andere Option, als nunmehr selbst beim Landgericht Berlin eine Sammelklage einzureichen“, erläutert Otto Lindner als Vorsitzender das Vorgehen des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Kartellverfahren gegen Booking.com wurde 2013 eingeleitet

Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2013 auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem sowohl das Bundeskartellamt als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass die Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com letztlich im Jahr 2015 die Bestpreisklauseln aus seinen Geschäftsbedingungen in Deutschland.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die Bestpreisklauseln allerdings schon mehr als 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. Unter dem Regime der Bestpreisklauseln konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2004 nicht nur auf überhöhtem Niveau halten, sondern sich über die Jahre noch signifikant erhöhen“, zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf. „Wir wollen den Anspruch der Hotels auf Schadensersatz nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts gegen Booking nun vor den zuständigen Gerichten in Berlin und Amsterdam durchsetzen.“

Keine Kostenrisiken für die klagenden Hotels

Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Interessen gebündelt und durch Abkommen mit renommierten Prozessfinanzieren sichergestellt, dass die Hotels die gerichtlichen Auseinandersetzungen ohne Kosten bzw. Kostenrisiken durchstehen können.

Booking.com widerspricht den Aussagen

Booking.com hat sich in einem Statement zum Thema geäußert. Der Plattform-Betreiber erklärt: „Wir stimmen den Behauptungen der IHA ausdrücklich nicht zu, und obwohl wir zu einem offenen und konstruktiven Dialog bereit waren, hat die IHA auf unangemessene sowie unbegründete Behauptungen insistiert, ohne die Bereitschaft zu zeigen, die sachlichen oder rechtlichen Gründe für ihre Bedenken angemessen zu erörtern. Die von der IHA infrage gestellten Paritätsklauseln stellen nicht nur sicher, dass wir den gesamten Mehrwert und die Dienstleistungen, die wir unseren Partnern bieten, bereitstellen können. Sie sind auch allen unseren Partnern bekannt, die sich für eine Listung auf Booking.com entscheiden oder entschieden haben. Wir vermitteln unseren Partnern dadurch Kunden aus der ganzen Welt. Zu einem weitaus niedrigeren Preis, als es sie kosten würde, ihre eigenen Unterkünfte zu bewerben, um das gleiche Geschäft zu generieren.

Besonders in diesen beispiellosen Zeiten, die weiterhin einen immensen Einfluss auf die gesamte Reisebranche haben – einschließlich Booking.com und unsere Unterkunftspartner –, sollten wir uns alle weiterhin darauf konzentrieren und uns mehr denn je dafür einsetzen, unsere Branche gemeinsam wiederaufzubauen. Wir haben alle ein Interesse daran, unnötige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und unsere Bemühungen auf den Wiederaufbau der Reisebranche zu richten.“

(Booking.com/IHA/NZ)

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