Allgemeine Geschäftsbedingungen

IHA sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten

Vertragsunterzeichnung
Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. (Foto: © bnenin/stock.adobe.com)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) wurden überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Dienstag, 26.10.2021, 11:28 Uhr, Autor: Martina Kalus

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

AGB regeln das „Kleingedruckte“

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Überarbeitete AGB-Empfehlungen

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt. IHA-Mitglieder können die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ bereits jetzt im Extranet des Hotelverbandes kostenfrei herunterladen. Ebenfalls kann auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Nichtmitglieder können die vom Hotelverband Deutschland (IHA) empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter (www.hotellerie.de/publikationen) beziehen. Weitere Informationen sind unter www.iha-service.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.

(IHA/MK)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Klageschrift und Gesetzbuch
Bestpreisklausel
Bestpreisklausel

IHA unterstützt Sammelklage gegen Booking.com

Booking.com hat über zehn Jahre Bestpreisklauseln angewandt, durch welche Hotels Zimmer auf keinem anderen Vertriebsweg günstiger anbieten durften. Nun unterstützt die IHA 2.000 betroffene Betriebe bei einer Schadensersatzklage gegen die Buchungsplattform.
Christian Graf von Kanitz-Kopsch und Otto Lindner
Wettbewerb
Wettbewerb

IHA Start-up Award 2024: Jetzt schnell noch bewerben!

Der Countdown läuft: Nur noch bis zum 30. April können sich Start-up-Unternehmen für den IHA Start-up Award 2024 bewerben. Gesucht sind praxisnahe und innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland.
Die Meldepflicht in Hotels fällt bald weg. Eine Übergangslösung ist gefragt. (Foto: © Mego-studio /stock.adobe.com)
Tourismus
Tourismus

Wegfall von Hotelmeldepflicht: Übergangsfrist gefordert

Für die Hotellerie ist es grundsätzlich sehr positiv, dass demnächst weniger Bürokratie anfällt beim willkommen heißen neuer Gäste. Allerdings bedarf die Umsetzung der neuen Situation etwas mehr Vorlauf und Anpassungszeit.
Kiffen im Biergarten (Foto: © picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand)
Gastronomie
Gastronomie

Cannabis in Kneipe und Co.

Ab dem ersten April ist das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit legal erlaubt. Nun fragen sich bereits die ersten Gastronomen, wie sie mit der ungewohnten Situation umgehen sollen. 
Festival Gastronomie braucht einen Handlungsleitfaden für die Sicherheit. (Foto: Nenetus/adobe.stock.com)
Sicherheit
Sicherheit

Festival-Gastronomie: Handlungsleitfaden für den sicheren Betrieb

Die Gastronomie wird auf Veranstaltungen vor verschiedene Herausforderungen gestellt. Neben wechselnden Personal zählen auch Vorgaben der Organisatoren dazu. Trotzdem haben Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang.
Christian Graf von Kanitz-Kopsch und Otto Lindner
Wettbewerb
Wettbewerb

IHA Start-up Award 2024: Innovative Produkte für die Hotellerie gesucht

Der Hotelverband Deutschland (IHA) schreibt erneut seinen Branchenaward für Start-ups aus. Ziel ist die Förderung praxisnaher und innovativer Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland.
Herbert Rütten
Nachruf
Nachruf

Hotelverband Deutschland trauert um Herbert Rütten

Herbert Rütten war langjähriger Vorsitzender der International Hotels Association (IHA) und ein bedeutender Vertreter der deutschen Hotellerie. Am Abend des 16. Januar 2024 ist er im Alter von 92 Jahren verstorben.