Gerichtsurteil

Hotel Adlon: So hat das Gericht entschieden

Es sollte ein großer Tag für die Familie Adlon werden. Sie forderte die Rückübertragung des Eigentums. Jetzt hat das Gericht eine Entscheidung getroffen. 
Donnerstag, 08.12.2022, 16:20 Uhr, Autor: Sarah Kleinen
Hotel Adlon
Die Erben des Hotels Adlon sollen laut Gericht keine Entschädigung für die Enteignung nach dem zweiten Weltkrieg erhalten. (Foto: © 4kclips/stock.adobe.com)

Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 8. Dezember 2022 entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird.

„Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“

Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“ worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden. (Az.: VG 29 K 131/20)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.

Über das Hotel Adlon

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. Im Jahr 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen.

Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe des Gerichtsurteils.

(dpa/THWA/SAKL)

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