Klage gescheitert

Hotel Adlon: Hintergründe zum Gerichtsurteil

Hotel Adlon
Der Streit um das Luxushotel Adlon reicht in die 1990er Jahre zurück. (Foto: © EKH-Pictures/stock.adobe.com)
Der Name Adlon steht für einen Mythos. Die Geschichte des Luxushotels ist seit vielen Jahren facettenreich. Nun kommt ein weiteres Kapitel vor Gericht dazu. Es wird wohl nicht das letzte bleiben.
Freitag, 09.12.2022, 09:01 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Seit Jahren kämpft die Familie Adlon um eine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor. Nun hat es eine weitere Niederlage für die Nachfahren des Hotel-Erbauers Lorenz Adlon gegeben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag eine Klage der Erben ab, mit der diese eine Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens zur Rückübertragung erreichen wollten.

Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an – wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung. (Az.: VG 29 K 131/20)

„Ich will die Würde meiner Vorfahren wiederherstellen“

Dem Ur-Ur-Enkel des Hotel-Erbauers geht es vor allem um den Ruf der Familie Adlon, wie Felix Adlon vor der mündlichen Verhandlung betonte: „Meine Ur-Großeltern Hedda und Louis Adlon waren keine Nazis. Ich will die Würde meiner Vorfahren wiederherstellen.“

Dass eine Rückübertragung des berühmten Luxushotels heutzutage nicht mehr möglich ist, weiß er selbst: „Der Zug ist abgefahren.“ Die Kläger hofften jedoch auf „etwas materielle Gerechtigkeit“, erklärte sein Anwalt Wolfgang Peters. Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, so Felix Adlon.

Keine ausreichenden Beweise

Aus seiner Sicht gibt es nach jahrelangen Recherchen neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind und bereits von den Nazis „faktisch enteignet“ wurden. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Belege.

Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Keßler bei der Urteilsbegründung. Die Hotelbetreiber seien aber vor 1945 nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden.

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