Hamburger Alkoholverbot spaltet die Gemüter
Frustrierte Kioskbetreiber, leere Supermarktkassen, weniger Leute auf den Straßen. Die Feierlaune in Hamburgs Ausgehvierteln war am Wochenende infolge des eingeschränkten Verbots des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol sichtbar gedämpft. „Bis jetzt würde ich sagen, war das Verkaufsverbot erfolgreich“, ließ ein Sprecher der Polizei bereits am Samstag dazu verlauten. Mit der Verkaufseinschränkung sollten die massenhaften Verstöße gegen die Corona-Regelung in den Szene- und Partyvierteln verhindert werden.
Mehrere Branchen betroffen
Die erst am Donnerstag per Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen galten für Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages. Betroffen waren Kioske, Supermärkte, Tankstellen und der sogenannte Gassenverkauf von Alkohol durch Bars oder Lokale. Die Alkoholregale in den Geschäften waren häufig mit Absperrband oder mit Getränkekisten blockiert. In einem Supermarkt am sonst vielfrequentierten Schulterblatt blieben die Kassen gegen 21 Uhr nahezu leer. Nach Angaben eines Kassierers sei an Wochenenden um diese Zeit deutlich mehr los. Mehrere Kiosks im Schanzenviertel ließen ihre Geschäfte am Freitagabend geschlossen.
Generelles Trinkverbot von Alkoholika angedroht
Der Betreiber eines Kiosks in der Nähe der Reeperbahn, fühlte sich hingegen sich von dem Verbot ungerecht behandelt, weil nur einzelne Bezirke betroffen seien und nicht die ganze Stadt. „Wenn, dann soll es ganz Hamburg treffen“, sagte der Mann und verwies auf Feiernde, die ihre Getränke aus anderen Bezirken mitbrächten, um sie in St. Pauli zu konsumieren. Ein Angestellter sagte: „Wenn das so weiter geht, dass wir hier nichts einnehmen, dann muss mein Chef den Laden dicht machen und dann verliere ich meinen Job.“ Sollten auch die erlassenen Verkaufsverbote nicht dazu führen, dass die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden, können weitere Maßnahmen folgen. Laut Altonas Bezirksamtschefin Stefanie von Berg (Grüne) könnten dies Betretungsverbote oder ein generelles Trinkverbot von Alkoholika im öffentlichen Raum außerhalb von Gastronomie sein. (lno/TH)