Hamburger Alkoholverbot bleibt bestehen
In Hamburg ist es auch weiterhin nicht möglich, an den Wochenend-Abenden Bier und Cocktails „to go“ zu erhalten. Ausgenommen von diesem Alkoholverbot ist die Außengastronomie.

Cocktails to go sind zumindest in der Hansestadt Hamburg an den Abenden des Wochenendes nicht mehr erlaubt. (©Dumitru/stock.adobe.com)
Die Hansestadt Hamburg bleibt standhaft, was die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung anbelngt. So bleibt das nächtliche Außer-Haus-Verkaufsverbot von Alkohol in den beliebtesten Ausgehvierteln der Stadt bis auf weiteres an den Wochenenden bestehen. Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben entsprechende Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert, wie die Bezirke und die für die Bezirke zuständige Wissenschaftsbehörde mitteilten.
Außengastronomie noch nicht betroffen
Der Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststätten sei am Freitag und Samstag jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Hiervon ausgenommen sei der Alkoholausschank in der Außengastronomie. Mit dem Verbot sollen Verstöße gegen die Corona-Regeln an den Party-Hotspots der Stadt eingedämmt werden. Betroffen sind St. Pauli, das Schanzenviertel sowie Teile Ottensens und Eimsbüttels. (lno/TH)