Wer muss zahlen?

Haften Hoteliers für Schäden am Besitz von Gästen?

Hotelbetreiber können unter Umständen für Schäden am Besitz von Gästen haften. (Foto: © Syda Productions/fotolia)
Hotelbetreiber können unter Umständen für Schäden am Besitz von Gästen haften. (Foto: © Syda Productions/fotolia)
Egal ob man als Tourist oder beruflich in einem Hotel eincheckt. Meistens kann man darauf vertrauen, dass das Hotelpersonal verantwortungsvoll mit den Gepäckstücken der Gäste umgeht. Wer aber haftet, wenn wirklich mal etwas kaputt geht?
Montag, 11.09.2017, 08:35 Uhr, Autor: Markus Jergler

Bei Flugreisen werden Koffer und Taschen gerne mal grob angefasst und schwungvoll ohne viel Vorsicht auf Fließbänder oder Gepäckwagen geworfen. Dass hier etwas zu Bruch geht ist keine Seltenheit. In Hotels sieht das allerdings etwas anders aus. Hier steht der Gast in der Regel an erster Stelle, weshalb auch mit dessen Gepäckstücken vorsichtig und angemessen umgegangen wird. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn während eines Hotelaufenthalts doch mal etwas kaputt geht?

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat sich nun in einem Urteil eben darauf berufen, dass sich Gäste normalerweise darauf verlassen können, dass die Mitarbeiter eines Hotels verantwortungsvoll mit ihrem Besitz umgehen. Kommt es während des Aufenthalts zu einem Schaden, muss der Hotelbetreiber diesen daher unter Umständen ersetzen. Das gilt auch dann, wenn der Schaden durch den Beschäftigten eines Dienstleistungsunternehmens, mit dem das Hotel einen Vertrag geschlossen hat, verursacht wurde. In dem konkreten Fall, den das Oberlandesgericht Nürnberg verhandelte, hatte ein Nachtportier ohne Erlaubnis eine Spritztour mit dem Auto eines Hotelgastes unternommen und einen Unfall verursacht. Für den Schaden hatte das Hotel zunächst nicht aufkommen wollen. (dpa-tma/MJ)

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