Ratgeber

Greifen Urlaubsversicherungen in Corona-Zeiten?

Eine Reiseversicherung
Über den Versicherungsschutz bei Reisen herrscht derzeitig große Unsicherheit. Der ADAC gibt nun Auskunft über die aktuelle Sachlage. (©raquel/stock.adobe.com)
Immer mehr Urlaubsländer öffnen sich wieder für Touristen. Doch wie sieht der Versicherungsschutz in Corona-Zeiten wirklich aus?
Mittwoch, 03.06.2020, 12:24 Uhr, Autor: Thomas Hack

In Europa sinkt die Zahl der Covid-19-Fälle, überall werden Beschränkungen gelockert, ab Juni sind Reisen in Europa teilweise wieder möglich. Dennoch gibt es viele Unsicherheiten, gerade was den Versicherungsschutz angeht. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen.

Kann eine Reiserücktrittversicherung helfen, wenn sich die Lage wieder verschärft?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn man selbst erkrankt und die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Erkrankung abgeschlossen worden ist.

Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, bzw. wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann.

Kann man gratis stornieren, weil die strengen Coronaregeln am Urlaubsort keine Erholung ermöglichen?

Aus diesem Grund kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten, ist rechtlich in der Regel nicht abgedeckt. Veranstalter und Hoteliers haben die Sicherheitsregeln nicht erlassen, müssen sie aber ebenso wie die Urlauber einhalten. Kann allerdings die gebuchte Rückreise aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht angetreten werden, erstattet die ADAC Reiserücktrittsversicherung im Rahmen des Reiseabbruchs die anfallenden Mehrkosten (z.B. Umbuchung) und die notwendigen zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten.

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn man krank wird?

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in EU-Mitgliedsländern als auch in Ländern auf, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird allerdings nicht bezahlt. Hierfür kann man sich über eine ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft oder einen ADAC Auslandskrankenschutz absichern.

Wird man nach Deutschland zurückgebracht, wenn man im Urlaub krank wird?

Ob ein Krankenrücktransport von ADAC Plus- und Premium-Mitgliedern oder Versicherten nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen ab – sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland. Der ADAC Ambulanz-Service transportiert derzeit täglich Personen zurück, die auf Reisen erkrankt sind oder sich verletzt haben. Die Transporte werden auch durchgeführt, wenn eine Reisewarnung besteht. Allerdings kann es zu Verzögerungen aufgrund des höheren Organisationsaufwandes kommen.

Bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung und einer medizinischen Unterversorgung vor Ort, werden in jedem Fall alle zur Verfügung stehenden Transportoptionen geprüft. Diese reichen von regionalen Verlegungen in Zentren mit einer höheren Versorgungsmöglichkeit bis hin zum Rücktransport per Ambulanzflug unter Isolationsbedingungen. Jeder Einzelfall wird auf bestehende Optionen geprüft werden, auch unter Berücksichtigung des Risikos für die fliegerische und medizinische Crew, des Risikos für die Bevölkerung sowie unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Behörden vorgegebenen Restriktionen.

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