Männlich, weiblich und divers

Gerichtsurteil zu drittem Geschlecht: Auswirkungen auf die Gastro

In Paris hat das erste FKK-Restaurant des Landes eröffnet. (Foto: O’naturel/facebook.com)
In Paris hat das erste FKK-Restaurant des Landes eröffnet. (Foto: O’naturel/facebook.com)
Am vergangenen Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass es ab sofort im Geburtenregister neben den beiden Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ auch noch eine dritte Kategorie geben muss, für Menschen, die biologisch nicht in die Einteilung passen. Was bedeutet das für die Gastro?
Mittwoch, 15.11.2017, 08:59 Uhr, Autor: Markus Jergler

Es ist ein historisches Urteil, das am vergangenen Mittwoch in Karlsruhe gesprochen wurde. Nun gibt es im Geburtenregister neben den Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zusätzlich die Kategorie „inter“ oder „divers“. Vanja, ein 26-jähriger Mensch, der seit der Geburt weder männlich noch weiblich ist, hat dies nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun erreicht. Im Geburtenregister war Vanja als Frau eingetragen, was biologisch jedoch nicht korrekt war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Intersexuelle sich nicht als geschlechtslos empfinden würden, sondern nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits der bisherigen Einteilung in „männlich“ und „weiblich“ besitzen. Da das eigene Geschlecht ein „konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit“ sei, sei dieses somit Teil des Persönlichkeitsrechts und im Grundgesetz verankert. In ganz Deutschland sind von dem Urteil etwa 160.000 intersexuelle Menschen betroffen.

Auswirkungen auf die Gastronomie
Das Urteil verändert alles. Das ganze Ausmaß ist noch nicht abzusehen. Die BILD-Zeitung sprach mit dem Kölner Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpöhler über mögliche Auswirkungen. „In allen Bereichen, in denen der Staat nach Männern und Frauen unterscheidet, muss das dritte Geschlecht eingeführt werden. Oder der Staat verzichtet ganz auf eine Unterscheidung. Das reicht vom Pass bis zum Schriftverkehr.“ wird Achelpöhler auf bild.de zitiert.

Für Gastronomen bedeutet das, dass es beispielsweise eine dritte Toilette geben muss. Eine für Männer, eine für Frauen und eine für Intersexuelle – oder aber es gibt eine einzige Gemeinschaftstoilette. Gleiches gilt für Umkleidekabinen. Auch standartisierte Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“, sind damit nicht mehr gültig, bzw. vollständig.

Nach dem Urteil gibt es noch viel zu klären. Intersexuelle Menschen sind weder „sie“, noch „er“ und keinesfalls „es“. Wie aber spricht man sie an? Bekommen diese ein eigenen Symbol, wie männlich und weiblich? Sowohl politisch als auch wirtschaftlich gibt es hier noch viel zu tun. Die gesamten Kosten für eine bundesweite Umstellung in allen Bereichen sind dabei noch nicht abzusehen. Fest steht nur, für Gastronomen wird es wahrscheinlich neue Regelungen und Vorschriften diesbezüglich geben. (bild.de/Spiegel Online/MJ)

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