Gerichtsbeschluss: Diskotheken bleiben geschlossen
Während für Restaurants, Cafés und Kneipen immer mehr Lockerungen der Corona-Beschränkungen stattgegeben werden, haben Diskotheken und Clubs das Nachsehen – sie bleiben zur Eindämmung der Pandemie weiterhin geschlossen. Und das ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch nach wie vor rechtens, wie es jetzt mitteilte. Hintergrund ist der Antrag einer Diskothek aus Schüttorf, die wieder öffnen wollte. Das Gericht lehnte dies ab.
Demnach befanden die Richter, dass das Land die Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen als notwendige Schutzmaßnahme angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens anordnen dürfe. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr. Ein überzeugendes alternatives Hygienekonzept habe die Diskothek nicht vorgelegt. Weiter heißt es in der Begründung: „Insbesondere dürfte die Einhaltung eines Abstandsgebots praktisch kaum zu verwirklichen, jedenfalls aber nicht zu kontrollieren sein.“
Es sei auch keine sachwidrige Ungleichbehandlung, wenn inzwischen unter Beachtung von Abstandsregeln zum Beispiel wieder Vereinstreffen möglich seien oder das Versammeln unter freiem Himmel. Vereinstreffen beträfen einen überschaubaren Personenkreis und seien „nicht mit nennenswerter körperlicher Aktivität verbunden.“ Das Versammlungsrecht sei vom Grundgesetz geschützt. Als Freiluftveranstaltungen seien Versammlungen von vorneherein mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden.
(dpa/lni/KP)