Urteil

Gericht stoppt bayerisches Beherbergungsverbot für Touristen

Touristin vor dem Münchener Rathaus auf dem Marienplatz
Touristen in Bayern, wie hier in München, dürfen wieder in Hotels übernachten – auch wenn sie aus einer Corona-Risikoregion in Deutschland kommen. (Foto: ©EdNurg/stock.adobe.com)
Bayerns Gastwirte dürfen wieder Gäste aus Risikogebieten in Deutschland empfangen. Den Beschluss traf nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Donnerstag, 30.07.2020, 13:48 Uhr, Autor: Kristina Presser

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Dienstag, 29. Juli 2020, das Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises innerhalb von sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten, entschied das Gericht. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht. Für Hoteliers und Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Infektionszahlen finden könnten. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz. Er hielt unter anderem auch die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen und Tagungen sowie die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für nicht erfüllbar und aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Oberpfalz auch unverhältnismäßig. Dies lehnte das Gericht jedoch ab.
(BayVGH/dpa/KP)

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