Urteil

Gericht kippt Beherbergungsverbot in MV

eine Frau in einem Hotelzimmer
Die Hoteliers in Mecklenburg-Vorpommern können aufatmen: Das Beherbergungsverbot des Landes wurde gekippt. (©Soloviova Liudmyla/stock.adobe.com)
Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat das Beherbergungsverbot der Regierung gekippt. Damit dürfen Urlaubsgäste aus Risikogebieten auch ohne Test und Quarantäne wieder an die Ostsee.
Mittwoch, 21.10.2020, 08:40 Uhr, Autor: Thomas Hack

Erfreuliche Nachrichten für Mecklenburg-Vorpommerns Hotelbetreiber: Für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten gelten keine Beschränkungen mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab dieser Tage den Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt, die gegen die auferlegten Corona-Negativtests geklagt hatten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Berufspendler, so die Begründung. Der Beschluss des Gerichts sei unanfechtbar, wie es dazu hieß.

Auch keine Einreisebeschränkungen mehr

Mit dem Gerichtsurteil sind auch die von der Landesregierung geplanten neuen Einreisebestimmungen für
Mecklenburg-Vorpommern Vergangenheit, noch ehe sie rechtskräftig beschlossen werden konnten. Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hatten sich Landesregierung und Tourismusbranche des Landes darauf verständigt, dass für Touristen aus deutschen Risikogebieten von nun an ein aktueller negativer Corona-Test ausreichen sollte, um im Nordosten Urlaub zu machen. (lmv/TH)

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