Mietrecht

Gastgewerbe und Handel fordern Anspruch auf Corona-Mieterschutz

Nahaufnahme von Händen eines jungen Mannes, der auf einem Taschenrechner Zahlen zur Miete nachrechnet
Wenig Umsatz, gleichbleibend hohe Miete und Pacht: Vor allem krisengeschüttelte Akteure aus Gastgewerbe und Handel müssen bei den Zahlungen nachrechnen. (Foto: ©chinnarach/stock.adobe.com)
Während der Umsatz im Handel und Gastgewerbe nur allmählich zulegt, bleiben vor allem in den Städten hohe Miet- und Pachtkosten bestehen. Jetzt plädieren Branchenvertreter für mehr Rechtssicherheit für Mieter.
Montag, 13.07.2020, 09:08 Uhr, Autor: Kristina Presser

Mit dem 30. Juni 2020 endete offiziell der Mieter-Kündigungsschutz aufgrund der Corona-Krise – eine Katastrophe für Akteure im Gastgewerbe und Handel, die nach wie vor mit herben Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Nun fordern sie einen rechtlichen Anspruch auf Miet- und Pachtminderung für Betriebe. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) sprach sich für schnelle Lösungen aus, um eine Pleitewelle zu verhindern.

Wie Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), berichtete, würden viele Kernbranchen der Innenstädte noch immer weit unter ihren normalen Umsätzen liegen. „Viele Handelsunternehmen können deshalb ihre Mietzahlungen nicht in voller Höhe leisten.“ Allerdings seien zahlreiche Vermieter nicht bereit, in der Krise entsprechende Anpassungen der Miethöhe zu vereinbaren. Zu häufig böten Vermieter lediglich eine Stundung der Mieten an – eine Maßnahme, die den Händlern auf Dauer nicht hilft, sondern das Problem nur in die Zukunft verschiebt. „Die gestundeten Beträge werden viele auf absehbare Zeit nicht abzahlen können“, ist sich Genth sicher.

Verpächter im Gastgewerbe nur selten vernünftig

Ganz ähnlich bewertet Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Lage für das Gastgewerbe. Sie kritisiert das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. „Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen – häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger“, sagte sie. Aber gerade in den Innenstädten sei das die Ausnahme. „Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung“, berichtet Hartges. Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. „Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, meint Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Mehr Rechtssicherheit durch Gesetzesanpassung

Für mehr Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Mietreduzierung plädiert auch der HDE-Hauptgeschäftsführer. Hier sei eine Klarstellung der bestehenden Regelung im Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Sinne einer gemeinsamen Risikoteilung zwischen Vermieter und Mieter nötig. Andernfalls sei zu befürchten, dass die Zahl der Kündigungen durch die Vermieter ansteige. Der Paragraf 313 des BGB sieht vor, dass Vertragspartner bei schwerwiegender „Störung der Geschäftsgrundlage“ eine Anpassung des unter anderen Umständen abgeschlossenen Vertrages verlangen können.

Reaktion aus der Politik

Der CDU-Politiker Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der Union, reagierte auf die Forderungen mit Verständnis: „Egal wie umfangreich unsere Hilfspakete sind, wir werden nicht jedes Unternehmen mit Krediten und Zuschüssen retten können. Deshalb brauchen wir jetzt schnell Lösungen, bei denen Gläubiger wie Vermieter oder Leasinggeber an einen Tisch geholt und beteiligt werden“, sagte er. So könnten Insolvenzen abgewendet werden, die meist schädlicher für die Gläubiger wären. „Ohne solche Lösungen droht ab Oktober eine Pleitewelle, wie wir sie noch nie gesehen haben.“

Bis Ende September ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag ausgesetzt – damit angeschlagene Firmen Luft bekommen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.
(dpa/KP)

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