Gästelisten

„Polizei-Einsicht nur nach Richterbeschluss!“

Ein Mann mit einer Gästeliste
Die Diskussion um den polizeilichen Einzug von Gästelisten scheint kein Ende zu nehmen. Doch jetzt hat Mecklenburg-Vorpommern eine klare Ansage getroffen… (© pressmaster/stock.adobe.com)
Im Streit um das Recht der Polizei, Gästelisten von Restaurants einzuziehen, wurde in Mecklenburg-Vorpommern nun eine klare Ansage gemacht: Der Landesminister will einen vorherigen Gerichtsbeschluss sehen!
Dienstag, 04.08.2020, 12:59 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Streit um die Polizei-Beschlagnahmung von Gästelisten geht weiter: Laut „Nordkurier“ sind dem Dehoga-Landespräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz,  keine Fälle in diesem Bundesland bekannt, dass die Beamten diese Patraktiken anwenden würden. In diesem Zusammenhang habe auch Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) deutlich gemacht, dass Listen mit Gästedaten ausschließlich nur nach einem Gerichtsbeschluss bei besonders schweren Straftaten eingezogen werden dürften. Die Gäste hätten ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Daten nur zur Nachverfolgung von Corona-Ansteckungsketten dienten.

Kampf gegen „Fake“-Namen

In letzter Zeit waren aus anderen Bundesländern zunehmend Fälle  gemeldet geworden, bei denen die Polizeibeamten sensible Gästedaten in Restaurants und Cafés eingezogen hätten. Der Dehoga forderte von den politischen Institutionen anschließend Klarheit, was die Verwendung der Gästelisten anbelange. Denn solche Praktiken würden nur dazu führen, dass Lokalgäste mit „Donald Duck“ & Co. unterschreiben würden. (nordkurier.de/TH)

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