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Frischer Fuffi, höherer Mindestlohn und noch mehr Neuigkeiten: Das ändert sich 2017

Smartphone, Kaffee und 2017
© nito/Fotolia
Mindestlohn, Verpackungen, Lebensversicherungen – was gibt es Neues im kommenden Jahr? Ein Überblick für mehr Durchblick.
Mittwoch, 28.12.2016, 11:11 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Fünfzig-Euro-Schein: Den Fälschern ein Schnippchen schlagen und weniger falsche Fuffziger beanstanden will die Europäische Zentralbank, die zum 4. April 2017 den neuen Fünfziger in Umlauf bringt. Die alten Geldscheine werden nach und nach eingezogen, bleiben aber gültig.

Mindestlohn: 8,84 Euro pro Stunde beträgt ab Januar 2017 der Mindestlohn, das sind 34 Cent mehr als zuvor.

Minijob: Der höhere Mindestlohn betrifft auch für Minijobber. Trotzdem  gilt die Höchstgrenze von 450 Euro monatlich. Manche Minijobber müssen also die Arbeitszeit verkürzen.

Altersvorsorge: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt zum Jahreswechsel auf 6.350 Euro (West) und 5.700 Euro (Ost). Bis zu diesen Grenzen zahlen Arbeitnehmer im Jahr 2017 Beiträge zur Rentenversicherung. Gleichzeitig erhöht sich der Teil des Gehalts, der abgaben- und steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden kann. Der geförderte Höchstbetrag steigt auf 3.048 Euro pro Jahr (vorher 2.976 Euro).

Lebensversicherungen: Ab Anfang 2017 gilt ein niedrigerer Garantiezins bei Lebensversicherungen. Der sogenannte Höchstrechnungszins sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent. Betroffen sind unter anderem auch neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Policen. Bestandskunden behalten den alten Satz. Aber es gibt weitere Änderungen, die auch Kunden mit älteren Verträgen betreffen: Wer nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hat, muss bei Einmalauszahlungen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Das gilt für Kunden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Verträge seit mindestens zwölf Jahren laufen. Steuerfrei sind dagegen Einmalauszahlungen aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Steuerfreibetrag: Der Grundfreibetrag für Ledige liegt zukünftig bei 8.820 Euro, derjenige für Verheiratete bei 17.640 Euro. Erst oberhalb dieser Grenze müssen Steuern gezahlt werden. Der Kinderfreibetrag steigt auf 4.716 Euro.

Verpackungen: Verpackte Lebensmittel müssen seit Mitte Dezember 2016 über Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt informieren. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Geschirrspülmittel: Maximal 0,3 Gramm Phosphor dürfen künftig pro Standardspülgang frei gesetzt werden. Dies gilt europaweit. Restbestände mit Produkten in alter Zusammensetzung dürfen zwar noch verkauft werden, neue Mittel müssen aber künftig ohne Phosphor auskommen.

Heizkessel: Kaminkehrer vergeben künftig an alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 eingebaut wurden, ein Effizienzlabel, das Aufschluss gibt über den Energieeinsatz.

Roaming: Telefonieren und Surfen im EU-Ausland wird billiger. Die Roaming-Gebühren werden ab dem 15. Juli abgeschafft.

(Augsburger Allgemeine/ph)

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