Fluggesellschaften droht Klagewelle
Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt sowohl zukünftig als auch rückwirkend für alle ähnlichen Fälle. Warum dieses Urteil wichtig ist, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals AirHelp:
„Bisher galten Airline-Streiks jeder Art als außergewöhnliche Umstände, die die Airlines von ihrer Pflicht befreiten, Entschädigungen auszahlen zu müssen. Doch heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Deshalb müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen waren.
Tausende geschlossene Fälle werden wieder aufgerollt
Dieser Präzedenzfall stärkt das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt auch rückwirkend für alle Flugausfälle und -verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt sind.
AirHelp kündigte an, tausende geschlossenen Fälle dieser Art wieder aufrollen und den Entschädigungsanspruch ihrer Kunden bei den verantwortlichen Airlines durchsetzen zu wollen. Über dieses Vorhaben werde AirHelp alle betroffene Kunden in den nächsten Tagen informieren. Die Fluggasthelfer raten aber auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproblemen aufgrund Airline-Streiks betroffen waren, ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen. AirHelp werde die Passagiere dabei unterstützen und wenn nötig auch vor Gericht für sie ziehen.
Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Fluggast
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. (ots/TH)