Rechtssprechung

Erstes Strafurteil wegen veganer Ernährung

Ein Richterhammer
In einem australischen Prozess hatten sich die Eltern eines Mädchens schuldig bekannt, ihr Kind durch vegane Ernährung vernachlässigt und in Gefahr gebracht zu haben. (© viperagp/Fotolia)
Wegen der streng veganen Ernährung der Tochter ist ein Elternpaar zu 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Grund: Das Kind war durch Veganismus zurückgeblieben, litt an Krämpfen, Untergewicht und Zahnlosigkeit.
Donnerstag, 22.08.2019, 10:52 Uhr, Autor: Thomas Hack

Ein Strafurteil eines australischen Gerichts sorgt derzeitig für Zündstoff in Gesellschaft und Internetgemeinde: Der Richter hatte dieser Tage ein Elternpaar zu jeweils 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, da dessen kleine Tochter aufgrund strikt veganer Ernährung zurückgeblieben war und Missbildungen aufwies. Um eine Gefängnisstrafe kamen die 33-jährige Mutter und der 35-jährige Vater herum. Die beiden Elternteile hatten ihr Baby in den ersten anderthalb Lebensjahren strikt ohne Fleisch oder andere Lebensmittel von Tieren ernährt. Das Mädchen bekam Obst, Haferflocken, Kartoffeln, Reis, Tofu, Brot, Erdnussbutter und Reismilch. Das Kind war dem Gericht zufolge letztendlich dann erst so weit entwickelt wie normale Kleinkinder im Alter von drei Monaten. Mit 19 Monaten hatte es noch überhaupt keine Zähne und wog nicht einmal fünf Kilogramm.

Eltern gestanden: „Vegane Ernährung ist völlig unangemessen.“

Der Fall wurde erst bekannt, als das Mädchen mit Krämpfen ins Krankenhaus musste. Im Prozess hatten sich Mutter und Vater schuldig bekannt, das Kind vernachlässigt und in Gefahr gebracht zu haben. Als Höchststrafe wären fünf Jahre Haft möglich gewesen. Bei der Bekanntgabe des Urteils schluchzten beide. Richterin Sarah Huggett sagte, die Ernährung des Kindes sei „völlig unangemessen“ gewesen. „Es liegt in der Verantwortung aller Eltern dafür zu sorgen, dass die Ernährung ihrer Kinder ausgewogen ist und ausreichend Nährstoffe enthält, um richtig zu wachsen.“ Das Kind ist jetzt in der Obhut von Verwandten. Die leiblichen Eltern dürfen es regelmäßig besuchen. (dpa/TH)

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