Urteilsspruch

Erster Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Ein Tisch mit Richterhammer
Präzedenzfall: Erstmals hat ein Gericht einem Gastwirt recht gegeben, der aufgrund einer Corona-Schließung die Versicherung verklagte. (©Zerbor/stock.adobe.com)
Millionen-Summe für Gastronomen: Nachdem der Münchner Augustinerkeller-Wirt Christian Vogler aufgrund der coronabedingten Schließung seines Restaurants gegen die Versicherung geklagt hat, hat ihm nun das Landgericht recht gegeben.
Donnerstag, 01.10.2020, 10:52 Uhr, Autor: Thomas Hack

Bundesweit hatten in den letzten Monate zahlreiche Gastronomen gegen Versicherungen geklagt, die nicht für die coronabedingten Schäden der Betriebe aufkommen wollten. Nun hat das Landgericht München erstmals einem Gastwirt die geforderte Millionensumme zugesprochen. Dem Urteil zufolge muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – mehr als eine Millionen Euro! Der Gastwirt hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Doch die Versicherungskammer weigerte sich zu zahlen und führte als Begründung an, in den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt.

„Signal für existenzbedrohte Gastronomen!“

Das Gericht hingegen war der Auffassung, dass diese Vertragsbedingungen der Versicherung intransparent seien. „Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist“, ließ die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg dazu verlauten. Der siegreiche Wirt Christian Vogler sieht die Entscheidung als Signal für existenzbedrohte Gastronomen in ganz Deutschland: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten. „Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.“ Doch die unterlegene Versicherungskammer will sich noch nicht geschlagen geben: „Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen“, teilte das Unternehmen dazu mit. (dpa/TH)

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