Döner-Skandal: Kempten will Gastronom die Soße vom Brot nehmen
2010 sorgte der „Döner-Erlass“ der Stadt Augsburg bundesweit für Aufregung. In der drittgrößten Stadt Bayerns sollten Schnellrestaurants verpflichtet werden, im Zeitraum von 01:00 nachts bis morgens um 06:00 Uhr keine Speisen und Getränke an Laufkundschaft zu verkaufen. Hintergrund: massive Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigungen, die durch die Gäste der Imbiss-Lokalen entstanden sein sollen. Das Vorhaben der Schwabenmetropole am Lech scheiterte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München erklärte die Verordnung im Januar 2010 für unwirksam. Zwei Gastwirte reichten zuvor Klage ein.
„Nutzungsänderung“ könnte zum Nachteil werden
Einen neuen Versuch, Döner-hungrige Kunden nach 22 Uhr keine offenen Türen einrennen zu lassen, unternimmt aktuell Kempten im Allgäu. Die Leiterin des Kemptener Bauordnungsamtes, Franziska Renner, bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der betroffene Döner-Imbiss künftig kontrolliert werde. In Kempten soll das Verkaufsverbot in dem Altstadtladen über das Baurecht umgesetzt werden. Der Döner-Imbiss will in ein anderes Geschäft umziehen und braucht dafür eine neue Baugenehmigung. Da somit eine Nutzungsänderung der Immobilie einhergeht, könne die Stadt die Beschränkung des Straßenverkaufs nach 22.00 Uhr erlassen, sagte Renner. „Wir werden für die Einhaltung dieser Auflage sorgen“, kündigte sie an. (dpa / FL)