Schadensersatzleistungen

Die dümmsten Airline-Ausreden für Flugverspätungen

Ein wütender Fluggast schreit in sein Handy „Was soll das heißen, ich existiere nicht?“
Mit immer dreisteren Ausreden drücken sich Airlines vor Schadensersatzverpflichtungen. (©ajr_images/Fotolia/TH)
Das Fluggasthelfer-Portal AirHelp hat die kuriosesten Begründungen zusammengestellt, mit denen sich Airlines vor fälligen Schadensersatzleistungen drücken wollen.
Donnerstag, 01.02.2018, 10:42 Uhr, Autor: Thomas Hack

Flug verspätet oder sogar ganz ausgefallen? Jeder, der dies schon mal erlebt hat, weiß, wie ärgerlich so etwas sein kann. Doch mittlerweile haben die meisten Betroffenen wenigstens das Recht auf ihrer Seite: Für verspätete und ausgefallene Flüge haben Reisende unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person.

Außergewöhnliche Umstände wie unangekündigte Streiks, Unwetter oder medizinische Notfälle sorgen hingegen dafür, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Für viele Fluggesellschaften heißt das leider schlichtweg: Wo es keinen echten Notfall gibt, muss eben einer geschaffen werden! Hier einige Aussagen von Airlines, weshalb sie die Verspätung nicht verhindern konnten:

„Die Sonne war zu langsam!“
Eine Airline erklärte  ihre Flugverspätung damit,  dass ihr Flugzeug vereist war und das Flugpersonal deshalb warten musste, bis die Kraft der Sonne das Eis zum Schmelzen brachte.

„Eine der Bordtoiletten war verdreckt!“
In Großbritannien gab eine Fluglinie an, dass ihre Flugverspätung aufgrund eines medizinischen Notfalls zustande kam. Als der Fall vor Gericht ging, stellte sich der sogenannte medizinische Notfall jedoch als unappetitlicher Zwischenfall auf der Toilette heraus. Jemand hatte Verdauungsprobleme. Zwar gab es an Bord weitere Toiletten, dennoch entschied der Pilot den Flug zu verschieben, bis alles gereinigt war. Dabei betrug die geplante Fluglänge nur 45 Minuten. Folgerichtig musste die Airline die betroffenen Passagiere finanziell entschädigen.

„Sie existieren gar nicht!“
Ein besonders mysteriöser Fall ereignete sich in Deutschland. Um sich vor der fälligen Entschädigung zu drücken, behauptete eine Airline, dass der anspruchstellende Passagier gar nicht existiere. Als die Rechtsabteilung von AirHelp die Existenz des Passagiers eindeutig bewies, war diese Ausrede schnell verpufft.

Seit der Gründung von AirHelp hörten sich dessen Anwälte aber nicht nur Ausreden von Airlines an, sondern setzten auch Ausgleichszahlungen in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro in 188 Ländern durch. Insgesamt halfen sie über fünf Millionen Fluggästen bei ihren Entschädigungsforderungen und schufen sogar Präzedenzfälle. So ist es der Arbeit von AirHelp zu verdanken, dass Passagiere bei verpassten Anschlussflügen Anspruch auf eine Entschädigung für die Gesamtstrecke ihrer Flugreise haben. Dank AirHelp genießen außerdem auch Säuglinge ohne eigenen Sitzplatz bei Flugproblemen das gleiche Recht wie andere Passagiere. (AirHelp/TH)

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