Die aktuellen Corona-Regeln für Events und Feiern
Die deutschen Bundesländer können nach wie vor weitgehend in Eigenregie über Einschränkungen und Lockerungen von Corona-Auflagen entscheiden. Hier der aktuelle Stand in den Ländern in den Bereichen Veranstaltung und Feiern.
Öffentliche Veranstaltungen
BADEN-WÜRTTEMBERG
Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind und die Kontakte nicht nachvollzogen werden können, bleiben entsprechend der Vereinbarungen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin bis mindestens Ende des Jahres verboten.
BAYERN
Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten. Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen – das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen. Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.
BERLIN
Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerblichen Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober schrittweise auf 1000 erhöht, seit 1. August sind 500 Menschen erlaubt, ab 1. September 750. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen.
BRANDENBURG
Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sollen bis Ende des Jahres verboten bleiben, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag angekündigte. Für Autokinos gibt es laut der geltenden Verordnung in Einzelfällen Ausnahmen – etwa für Konzerte.
BREMEN
Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.
HAMBURG
Unter Auflagen sind Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen zulässig.
HESSEN
Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und Abstandsregeln. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind erlaubt, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und jedem Zuschauer drei Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Größere Veranstaltungen sind möglich: In Räumen dürfen maximal 200 Menschen teilnehmen, bei Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen können in Räumen auch bis zu 400 und im Freien bis zu 1000 Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst keine Genehmigungen geben. Volksfeste bleiben verboten.
NIEDERSACHSEN
Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für Veranstaltungen zum Beispiel im Kulturbereich gilt eine Obergrenze von 500 Besuchern.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen müssen künftig mit dem Land abgestimmt werden – die Kommunen dürfen darüber nicht mehr allein entscheiden. Messen dürfen nur unter Auflagen stattfinden. Für Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich mit mehr als 300 Teilnehmenden ist ein Hygienekonzept erforderlich.
RHEINLAND-PFALZ
In Innenräumen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden.
SAARLAND
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 900 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450.
SACHSEN
Ab dem 1. September sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wieder erlaubt sein, allerdings nur, wenn in der Region des Veranstaltungsortes in den vergangenen sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen 20 pro 100 000 Einwohner nicht übersteigt. In Jazzclubs oder anderen kleineren Lokalitäten können Konzerte stattfinden. Bis zu 1000 Personen dürfen beim Breiten- und Freizeitsport unter Auflagen zuschauen, also auch bei Fußballspielen. Für Profifußball gilt diese geplante Lockerung noch nicht – es wird aber überlegt, dies zum 1. September zu ermöglichen.
SACHSEN-ANHALT
Bei professionell organisierten Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter
freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, ab Samstag dürfen bis zu 500 kommen. Das Land will schrittweise aber wieder größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1000 Besuchern möglich machen. Eine konkrete Entscheidung steht noch aus.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 500 Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 250.
THÜRINGEN
Bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden. Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Sportveranstaltungen mit Zuschauern oder Festivals sind noch bis Ende August grundsätzlich verboten, können aber in Einzelfällen von den Gesundheitsbehörden erlaubt werden.
Private Feiern
BADEN-WÜRTTEMBERG
Zu privaten Feiern in privaten wie öffentlich angemieteten Räumen, also beispielsweise in Restaurants, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern, dürfen sich maximal 500 Menschen treffen. Bei Feiern mit mehr als 100 Personen muss es allerdings ein schriftliches Hygienekonzept geben. Treffen mit bis zu 20 Menschen sind auch ohne Abstandsregeln und Hygienevorschriften möglich.
BAYERN
Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Vereinssitzungen dürfen stattfinden mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien.
BERLIN
Bei privaten Feiern im Innenbereich sind analog zu den Regelungen für andere Veranstaltungen bis zu 500 Menschen erlaubt, ab 1. September 750 und ab 1. Oktober 1000. Draußen dürfen momentan bis zu 1000 und vom 1. September an bis zu 5000 Menschen zusammenkommen.
BRANDENBURG
Private Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1000 Menschen stattfinden. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen gewährleistet werden. Über eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen auf 50 bis 75 Personen wird in Brandenburg laut Gesundheitsministerium derzeit diskutiert. Darüber will das Kabinett am Dienstag entscheiden.
BREMEN
Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen in Innenräumen sind erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400 Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem die Namen der Teilnehmenden protokollieren.
HAMBURG
Für Feiern im privaten Raum, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, gilt in der Hansestadt derzeit eine Obergrenze von 25 Personen. Bei Feiern in angemieteten Räumen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen maximal 50 Menschen zusammenkommen.
HESSEN
Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen nicht genehmigt werden, es gelten aber Hygiene- und Abstandsregeln.
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Bei Familienfeiern sind höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen auch 75, ebenso bei Trauungen und Beisetzungen.
NIEDERSACHSEN
Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von 10 Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt. Feste wie Taufen, Hochzeiten sowie Beerdigungen sind bis zu 50 Personen möglich.
NORDRHEIN-WESTFALEN
Für private Feiern zuhause gibt es keine Teilnehmerbegrenzung. Wer Hochzeiten, Taufen oder Geburtstage außer Haus feiern will, darf das mit höchstens 150 Teilnehmern. Die gleiche Teilnehmerzahl gilt für Beerdigungen. Voraussetzungen sind zudem die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste.
RHEINLAND-PFALZ
Familienfeste oder Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.
SAARLAND
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 900 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen mit bis zu 450.
SACHSEN
In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100 Menschen bei Familienfeiern treffen. Betriebs- und Vereinsfeiern sowie Kinderferienlager mit bis zu 50 Personen sind wieder möglich.
SACHSEN-ANHALT
Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen. Bei professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen sind unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen erlaubt. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen auf 250 begrenzt, ab diesem Samstag dürfen bis zu 500 kommen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig. Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln.
THÜRINGEN
Bei Familienfeiern im Freien und in geschlossenen Räumen gelten ab dem 30. August neue Regeln zur Teilnehmerzahl. Müssen Familienfeiern bis dahin schon ab einer Teilnehmerzahl von 30 in geschlossenen Räumen beim jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden, liegt die Grenze künftig bei 50 Teilnehmern. Im Freiem müssen Familienfeiern von Ende August an erst ab 100 Teilnehmern bei den Behörden angezeigt werden und nicht schon ab 75 wie bisher. (dpa/TH)