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„DELAYED“ – Welche Rechte haben Passagiere bei Flugverspätungen

Schild Ankunft Abflug Flughafen
Der Winter sorgt auch dieses Jahr wieder für zahlreiche Verspätungen an deutschen Flughäfen (Foto: © Philipp Schilli / fotolia)
Der Winter hat Deutschland fest im Griff. Schon sorgen Schnee und Eis für enorme Verspätungen an den Flughäfen. Welche Rechte haben Passagiere, wenn sie stundenlang warten müssen oder der Flug sogar ausfällt?
Montag, 09.01.2017, 10:07 Uhr, Autor: Markus Jergler

Der Winter ist ja eigentlich nichts Außergewöhnliches, schließlich kommt er jedes Jahr. Man könnte also meinen, dass öffentliche Verkehrsmittel mittlerweile erfolgreich auf die Herausforderungen von Schnee und Eis reagieren können. Dennoch kommt es jedes Jahr weltweit zu unzähligen Verspätungen. Doch nicht nur die winterlichen Wetterbedingungen sorgen häufig für unfreiwilliges Warten, sondern auch Krankmeldungen von Crewmitgliedern.

Das sogenannte „Deicing“, also das derartige Gestalten des Flugplanes, dass Verspätungen vermieden werden, gehört zur Standardprozedur der Fluggesellschaften. Zeiten für Enteisungsmaßnahmen bei Zwischenstopps müssen, ebenso wie Krankmeldungen, mit einkalkuliert werden. Kommt es zu langwierigen Verspätungen haben Passagiere das Recht auf Entschädigung. „Der Winter ist weder außergewöhnlich, noch unerwartet, so dass Sie als geschädigter Passagier dank der Fluggastrechte eine Entschädigung von bis zu 600 EUR erhalten können“, erklärt Eve Büchner, CEO und Gründerin von refund.me. Die Fluggesellschaft steht in der Pflicht, sich um Sie als Reisenden zu kümmern. Das Personal muss Sie betreuen, sowie bei längeren Verzögerungen für Unterkunft und Verpflegung sorgen“, so Büchner. Diese Forderungen würden meist durch Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Die entstandenen Zusatzkosten müssen erstattet werden. Auch eine angemessene Ersatzbeförderung sollte von der Fluggesellschaft verlangt werden, denn auch dies sei Pflicht der Airline.

Die Höhe der Entschädigung ist zum einen von der Dauer der Verspätung, zum anderen von der Entfernung des Reiseziels abhängig. Ab einer verspäteten Ankunft besteht das Recht auf Entschädigung. Die Höhe des Betrages kann bei Kurzstrecken bis zu 250 Euro, bei Mittelstrecken bis zu 400 Euro und bei Langstrecken bis zu 600 Euro betragen. (ots / MJ)

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