Schutzmaßnahmen

Dehoga prüft Klage gegen 2G-plus-Regel

Schild zur 2G-plus-Regel
Sollte in Bayern die 2G-plus-Regel eingeführt werden, behält sich der Dehoga eine Klage vor. (Foto: © Bihlmayerfotografie – stock.adobe.com)
Da Bayern bereits eine Hospitalisierungsrate über dem Schwellenwert 6 erreicht hat droht die Einführung der 2G-plus-Regel. Dagegen will der Dehoga Landesverband, wenn nötig, gerichtlich vorgehen.
Freitag, 19.11.2021, 09:08 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Hotel- und Gaststättenverband Bayern zieht eine Klage gegen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der vierten Corona-Welle in Betracht. „Flächendeckendes 2G plus im Gastgewerbe ist nicht verhältnismäßig und bedeutet auch durch die fehlenden Testkapazitäten einen De-facto-Lockdown für viele Betriebe“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. „Wir behalten uns vor, dies auch gerichtlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen.“

„Geimpfte dürfen nicht weiter eingeschränkt werden“

Die Ministerpräsidenten der Länder und die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Donnerstag beschlossen, dass die sogenannte 2G-plus-Regel gelten soll, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet. In Bayern ist das der Fall. An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa Diskotheken, Clubs oder Bars – sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen. „Geimpfte dürfen nicht weiter in ihren Grundrechten eingeschränkt werden“, forderte Geppert. „Sie sind Teil der Lösung und nicht des Problems.“

(dpa/NZ)

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